Bis Montag müssen alle Kandidatenlisten stehen. Doch wozu benötigt man drei Wahlebenen, und wie viel kann man als Bürger mitentscheiden?
Wien. Vor einer Woche endete die Einreichfrist für die Landeswahlvorschläge der Parteien. Wer die nötige Zahl an Unterstützern hat, durfte seine Kandidaten für die Regional- und Landeswahlkreise benennen. Am nächsten Montag endet dann die Frist für die Bundesliste. Doch wozu benötigt man drei Kandidatenlisten, wer erhält welches der 183 zu vergebenden Mandate, und wie funktioniert die Nationalratswahl überhaupt? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
1 Zählt jede Stimme bei der Wahl wirklich gleich viel, oder gibt es regionale Unterschiede?
Grundsätzlich sollte in der Demokratie jede Stimme gleich zählen. Doch das klappt nicht ganz, schließlich gibt es 39 Regional- und neun Landeswahkreise, dazu kommt dann noch die Bundesliste. Und die verschiedenen Wahlkreise vergeben eine unterschiedliche Zahl an Mandaten. Diese Zahl errechnet sich aber nicht aus der Zahl der Stimmberechtigten, sondern aus der Summe der dort wohnenden Staatsbürger. Wenn es in einem Wahlkreis also besonders viele Kinder gibt (die aber nicht abstimmen dürfen), haben die dortigen Wahlberechtigten auch etwas mehr Stimmgewicht.