Versicherung: Auch Eheringe gehören zum Schmuck dazu

(c) REUTERS (Rafael Marchante)
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Der Oberste Gerichtshof klärte, inwiefern Eheringe unter die Wertebegrenzung für Schmuck fallen.

Wien. Kommt es zu einem Einbruch in die Wohnung, verweisen Versicherungen gern auf das Kleingedruckte im Vertrag. Dort stehen Höchstbeträge, die im Schadensfall gezahlt werden. Doch nun wurde in einem Fall auch darum gestritten, inwiefern Eheringe unter die Wertebegrenzung für Schmuck fallen.

Der vom Einbruch betroffene Mann hatte gleich fünf Eheringe zu Hause, als die Einbrecher kamen. Sie nahmen aber auch sonst allerlei Wertvolles mit. Die Versicherung verwies jedoch auf ihre Höchstgrenzen für Schmuck- und Münzsammlungen. Das Einbruchsopfer meinte hingegen, dass man seine drei Krügerrandmünzen und seine hundert Golddukaten nicht unter den Begriff der Münzsammlung fallen lassen könne, weil sie zum Tageskurs gehandelt werden. Und auch seine Eheringe würden in eine eigene Kategorie fallen.

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