Schadenersatz: Scherben bringen vor Gericht kein Glück

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broken glass(c) Getty Images (Julie Toy)
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Am Tanzparkett muss man auf Glas achten – aber nicht mit springenden Barkeepern rechnen.

Wien. Zerbrochene Gläser, Streit unter Gästen, ein in die Menge springender Kellner und ein rutschiger Boden: An diesem Ballabend vor vier Jahren soll so einiges passiert ein. Doch inwieweit muss der Gast aufpassen, dass ihm nichts passiert? Und wann hat der Veranstalter für den Schaden aufzukommen? Fragen, die nun der Oberste Gerichtshof (OGH) klärte.

Der Ballabend fand in der Bierstube eines Gasthauses statt. Wer dabei sein wollte, musste auch eine Eintrittskarte kaufen. Das machte eine Frau, für die die Ballnacht aber bereits vor 24 Uhr tragisch enden sollte. Sie kam zu Sturz und leider befand sich an ebendieser Stelle eine Glasscherbe. Die Frau wurde schwer verletzt. Sie klagte den für den Ball verantwortlichen Verein.

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