Nichtraucherschutzgesetz: Klage gegen Rauchverbot

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Eine Initiative von Lokalbesitzern hat jetzt Klage gegen das Rauchverbot eingereicht.

Wien. Besitzer von Nachtlokalen wollen vom absoluten Rauchverbot in der Gastronomie, das im Juli beschlossen wurde, ausgenommen werden. („Die Presse“ berichtete). Um das zu erreichen, brachte die Initiative „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“ am Dienstag einen so genannten Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Die Begründung der Initiative: Österreichweit sei mit bis zu 50.000 Rauchern zu rechnen, die sich vor den Lokalen aufhalten, weil sie drinnen nicht rauchen dürfen. Das führe vor allem nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu einer hohen Lärmbelästigung der Anrainer. Dadurch erwarten die Lokalbetreiber, dass zahlreiche Klagen von Anrainern wegen Lärmbelästigung kommen.

Rund 1500 Unternehmen umfasst die Interessensgemeinschaft, die das verordnete Rauchverbot als „nicht zu Ende gedacht“ bezeichnet. Stefan Ratzenberger, der Sprecher der Initiative, kritisiert: „Das ist kein Gesetz. Das ist eine reine Übergangslösung.“

Das Nichtraucherschutzgesetz tritt ab 1. November in Kraft. Verfechter des Rauchverbotes weisen als Antwort auf diesen Vorstoß darauf hin, dass in Österreich jährlich rund 14.000 Menschen an den Folgen des Rauchens sterben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2019)

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