"Stasi-Methoden": Ex-FPÖ-Klubchef Gudenus klagt Anwalt

Johann Gudenus
Johann Gudenus(c) Clemens Fabry, Presse
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Der Freiheitliche hat eine zivilrechtliche Klage gegen jenen Anwalt eingebracht, der bei der Entstehung des „Ibiza-Videos“ mutmaßlich die Fäden gezogen hat. Er will das Video löschen.

Das „Ibiza-Video“ hat das Ende der türkis-blauen Bundesregierung eingeleitet - und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ermittlungsarbeit beschert. Während die Korruptionsermittler aktuell dem Verdacht auf Bestechung und Bestechlichkeit nachgehen und deshalb Hausdurchsuchungen beim Konzern Novomatic sowie bei Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dem früheren blauen Klubchef Johann Gudenus durchgeführt haben, geht Gudenus selbst nun in die Offensive. Wie das Ö1-„Morgenjournal“ am Freitag berichtet, hat er eine zivilrechtliche Klage gegen jenen Wiener Anwalt eingebracht, dem vorgeworfen wird, Auftraggeber des „Ibiza-Videos“ zu sein.

Vorgeworfen wird dem Anwalt darin hinterlistige Täuschung, der Missbrauch von Abhörgeräten, der Missbrauch seiner Stellung als Anwalt sowie die Verwendung von Daten, respektive des Videos, in Gewinnabsicht. Und: „Soweit er nicht selbst gehandelt hat, haftet der Anwalt für die Handlungen der für ihn bei der Anbahnung und Herstellung des Videos tätigen Personen, weil er diese angestiftet und angeleitet hat.“

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Außerdem unterstellt Gudenus dem Anwalt, das Video mehrfach „mit hohem Gewinn an verschiedene Erwerber“ verkauft zu haben. Weiters wird in der Klage der Hergang der Geschehnisse geschildert. Gudenus habe sich demnach - wie er schon im Mai in einem Interview mit der „Presse“ skizziert hatte - vier Mal mit der angeblichen Nichte eines Oligarchen getroffen: in einem Wiener Hotel, bei der Besichtigung eines Grundstücks von Gudenus, in einem Restaurant und letztlich in einer Villa auf Ibiza, wo das Video entstanden ist.

„Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte“ 

„Mein Mandant ist hier Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, das von dem bereits hergestellten Ibiza-Video nichts mehr gezeigt wird“, begründet Gudenus' Anwalt, Heinz-Dietmar Schimanko, die Klage, in der eine einstweilige Verfügung sowie die Löschung des Videos gefordert werden. Zudem pocht er auf die Bekanntgabe all jener Personen, an die das Video verkauft wurde, inklusive der Summen, die dafür bezahlt wurden.

Den Streitwert der Klage beziffert Schimanko vorerst mit 68.000 Euro, aber: „Das Gesamtausmaß der schädlichen Wirkung des Ibiza-Videos ist derzeit noch nicht absehbar“, es dürfte „weitaus höher sein“.

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Auf die Frage, ob Gudenus an der Causa nicht auch Mitschuld trage, meinte Schimanko im ORF-Radio: „Naja, aus den bisher veröffentlichten Sequenzen ergibt sich eigentlich nur eine Übersetzungstätigkeit. Die durchaus problematisch erscheinenden Passagen sind Aussagen des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache.“ Allerdings, so fügte er an, gebe es auch unveröffentlichte Sequenzen, die Strache womöglich entlasten könnten.

Der Wiener Anwalt, gegen den die Klage am Mittwoch eingebracht worden ist, hatte bisher übrigens argumentiert, dass es sich bei dem „Ibiza-Video“ um ein zivilgesellschaftliches Projekt gehandelt habe, bei dem investigativ-journalistisch vorgegangen worden sei. Dass er sich an strafbaren Handlungen beteiligt habe, bestritt er.

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“ 

(Red.)

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