Autopsie bestätigt Suizid von US-Multimillionär Epstein

Plakate mit dem Konterfei von Jeffrey Epstein
Plakate mit dem Konterfei von Jeffrey Epstein APA/AFP/GETTY IMAGES/STEPHANIE K
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Jeffrey Epstein habe sich im Gefängnis erhängt, heißt es im Obduktionsbericht. Seine Anwälte kündigen eigene Untersuchungen an.

Nach tagelangen Spekulationen über den Tod des US-Multimillionärs Jeffrey Epstein hat eine Autopsie den Suizid des 66-Jährigen bestätigt. Der wegen mutmaßlicher Sexualverbrechen angeklagte Epstein habe sich im Gefängnis erhängt, teilte die Gerichtsmedizin am Freitag mit. Epsteins Anwälte kündigten daraufhin eigene Untersuchungen an. Epstein war am Samstag tot in seiner Zelle gefunden worden.

Der Befund sei nach "sorgfältiger Überprüfung" aller vorliegender Ermittlungsergebnisse und des Autopsieberichts aufgestellt worden, erklärte die leitende New Yorker Gerichtsmedizinerin Barbara Sampson. Epsteins Anwälte betonten allerdings laut US-Medien, die Schlüsse aus der Autopsie hätten sie nicht zufriedengestellt. Die Verteidigung kündigte demnach in einer Stellungnahme eine eigene "unabhängige und vollständige" Untersuchung der Todesumstände an.

Berichte über mehrere Knochenbrüche im Genick 

In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Spekulationen über die Todesursache des Multimillionärs gegeben. Erst am Donnerstag hatten die "Washington Post" und die "New York Times" berichtet, die Mediziner hätten bei Epstein mehrere Knochenbrüche im Genick diagnostiziert.

Unterdessen sehen sich die Erben des 66-Jährigen mit einer weiteren Zivilklage durch zwei Frauen konfrontiert. In der bei einem Bundesgericht in New York eingereichten Klageschrift heißt es, dass die beiden Frauen vor 15 Jahren von Epstein sexuell missbraucht worden seien. Die zwei mutmaßlichen Opfer fordern von Epsteins Erben und möglichen Komplizen Schadenersatz in der Höhe von 100 Millionen Dollar (90,29 Mio. Euro).

In der Klageschrift werden die Namen der beiden mutmaßlichen Opfer nicht genannt. Deren Anwältin Lisa Bloom erklärte am Freitag, ihre Mandantinnen seien 18 und 20 Jahre alt gewesen, als sie von Epstein missbraucht worden seien. In der Klageschrift wird zudem zehn Frauen vorgeworfen, als Komplizinnen Epsteins agiert zu haben. Auch ihre Namen wurden nicht genannt.

Auf einen Blick

Jeffrey Epstein war Samstag früh tot in seiner Gefängniszelle im Metropolitan Correctional Center in Manhattan gefunden worden. Dem früheren Investmentbanker wird vorgeworfen, jahrelang minderjährige Mädchen sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet zu haben. Bei einer Verurteilung hätten Epstein, der enge Kontakte zu hochrangigen Politikern und Prominenten hatte, bis zu 45 Jahre Haft gedroht. Die Staatsanwalt ermittelt eigenen Angaben zufolge trotz Epsteins Tod weiter in dem Fall.

Der Selbstmord war Medienberichten zufolge deshalb möglich geworden, weil Epsteins Wächter trotz eines offenbar vorausgegangenen Suizid-Versuchs zwei Wochen zuvor ihre Aufsichtspflicht verletzten. Statt wie vorgeschrieben alle 30 Minuten nach dem Inhaftierten zu schauen, seien die beiden Beamten in der Gefängniseinheit Epsteins eingeschlafen und hätten dessen Zustand für rund drei Stunden nicht kontrolliert, hatte die "New York Times" berichtet.

Der Direktor der Haftanstalt wurde auf Veranlassung von Justizminister William Barr versetzt. Barr hatte "schwere Unregelmäßigkeiten" in der Haftanstalt beklagt und eine gründliche Untersuchung des Falles versprochen.

„Verängstigt“ von Epsteins Macht

Nach Angaben Blooms arbeiteten die beiden mutmaßlichen Epstein-Opfer im Juni 2004 als Hostessen in einem Restaurant im New Yorker Stadtbezirk Manhattan, als eine "Rekrutiererin" des Multimillionärs mit ihnen Kontakt aufgenommen habe. Sie habe ihnen mehrere hundert Dollar angeboten, wenn sie Epstein in dessen Domizil aufsuchten und ihm Massagen gäben. Die "Rekrutiererin" habe versichert, die Massagen beinhalteten keine sexuellen Berührungen.

Zwei Tage darauf hätten sich die beiden Frauen in das luxuriöse Wohnhaus Epsteins in der Nähe des New Yorker Central Parks begeben, heißt es weiter in der Klageschrift. Dort habe sie Epstein sexuell belästigt und ihnen im Anschluss mehrere hundert Dollar ausgehändigt. Der Klageschrift zufolge waren die beiden Frauen zur Zeit des mutmaßlichen Übergriffs so "verängstigt" von Epstein und seiner Macht, dass sie den Missbrauch damals nicht anzeigten.

In der vergangenen Woche hatte bereits ein anderes mutmaßliches Epstein-Opfer Klage eingereicht. Eine 32-jährige Frau gab an, als Teenager von Epstein sexuell belästigt und vergewaltigt worden zu sein.

So bekommen Sie Hilfe

Wer Suizidgedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen.

Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Nummer 142, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar.

Informationen zu Hilfsangeboten für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige sowie Hilfseinrichtungen in Österreich finden Sie auch auf der Webseite www.suizid-praevention.gv.at.

(APA/AFP/dpa)

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