Hat Detektiv H. im "Ibiza-Prozess" falsche Angaben gemacht?

Eine Szene aus dem 'Ibiza- Video', das dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde.
Eine Szene aus dem 'Ibiza- Video', das dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung zugespielt wurde. (c) APA/HARALD SCHNEIDER
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Einem Schreiben des Anwalts von H. zufolge habe sich dieser "mehrfach falsch erinnert". Welche Konsequenzen das hat, ist unklar.

Einer der mutmaßlichen Drahtzieher des folgenschweren Ibiza-Videos, der Sicherheitsmann Julian H., hat in einem Rechtsstreit zur Causa angeblich  falsche Angaben gemacht. Das berichteten die deutsche Zeitung "Welt" und das Online-Portal eu-infothek.com am Freitag. Laut einem Schreiben des Anwalts von H. habe sich dieser "mehrfach falsch erinnert". Welche Konsequenzen das hat, ist unklar.

Die Falschangaben wurden den Medienberichten zufolge auch in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der deutschen Wochenzeitung "Die Zeit" behandelt. H. hatte das Medium verklagt, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Detektivs und untersagte, über sein Vorleben zu berichten. Aus einer neu verfassten eidesstattlichen Versicherung von H.s Anwalt Johannes Eisenberg geht hervor, dass sich der Detektiv in einigen Punkten falsch erinnert haben soll. Konkret geht es um Vorfälle, bei denen H. 2014 mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Eisenberg teilte dem Gericht nun mit, man habe die eidesstattliche Versicherung erneut überprüft und "festgestellt, dass er sich falsch erinnerte". H. nahm daraufhin mehrere Korrekturen vor, berichtete die "Welt".

Unklar ist, welche Folgen die falschen Angaben für Julian H. haben. Den Berichten zufolge kann auch eine fahrlässig falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung strafbar sein. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

(APA)

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