Datenschutz: Rollt Welle des Abmahnens an?

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Symbolbild. (c) imago images / Westend61 (Francesco Buttitta)
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Ein Salzburger Anwalt fordert in Deutschland 13.000 Euro.

Die bei Unternehmen ohnehin unbeliebte Datenschutzgrundverordnung könnte neues Ungemach bringen. Ein Salzburger Anwalt verlangt für eine Klientin von einem deutschen Unternehmen 12.000 Euro plus 1000 für die Kosten seines Einschreitens; er meint, das Unternehmen hätte beim Besuch seiner Website durch die Frau zwölf Cookies auf deren Rechner gesetzt; die erforderliche vorherige Einwilligung der Frau habe jedoch gefehlt, behauptet der Anwalt.

Die Userin hatte bemerkt, dass sie beim Weitersurfen auf anderen Websites Werbung des nun belangten Unternehmens eingeblendet bekommen hatte. Das ließe darauf schließen, dass ihr Rechner tatsächlich bestimmte Informationen über ihr Nutzungsverhalten verschickte. Ob sie wirksam eingewilligt hat, wäre aber noch zu klären.
Rainer Knyrim, auf Datenschutz spezialisierter Anwalt in Wien, hält es jedenfalls für stark übertrieben, für jedes angeblich illegale Cookie 1000 Euro zu verlangen. Aus sozialen Medien ist bekannt, dass mindestens fünf weitere deutsche Firmen vom Salzburger Anwalt angeschrieben worden sind. Knyrim bedauert, dass „die DSGVO dazu verwendet wird, um überzogene Forderungen zu stellen“. Er rät den Betroffenen, vorerst nicht zu zahlen, sondern sich notfalls klagen zu lassen.

Zum Vergleich: In Vorarlberg hat ein Gericht jüngst die Post zu 800 Euro Schadenersatz an einen Kläger verurteilt, der sich durch Datensammlungen der Post im Datenschutz verletzt sah. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, auch das Strafverfahren vor der Datenschutzbehörde läuft noch. (kom)

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