Die Möglichkeit besteht für Fach- ebenso wie für Hausärzte. Die Anstellung kann – je nach Bedarf – unbefristet oder befristet erfolgen. Damit soll dem Ärztemangel vor allem im ländlichen Raum entgegengewirkt werden.
Alpbach. Ärzte mit einer Kassenordination dürfen ab 1. Oktober andere Ärzte desselben Fachs anstellen. Dadurch sollen vor allem junge Mediziner die Gelegenheit bekommen, die Arbeit in einer Praxis auszuprobieren, um später möglicherweise selbst eine zu gründen.
Dass es diese Möglichkeit ab Herbst geben wird, steht schon seit der Novelle des Ärztegesetzes im Dezember 2018 fest. Details dazu wurden am Montag von Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart und Hauptverbandschef Alexander Biach bei den Gesundheitsgesprächen in Alpbach präsentiert.
Was genau ändert sich durch die Möglichkeit der Anstellung?
Bisher musste ein Kassenarzt seine Ordination allein betreiben und durfte sich bei Abwesenheiten lediglich vertreten lassen – ein Vertretungsarzt hilft freiberuflich aus, zudem dürfen durch ihn die Ordinationszeiten nicht verlängert werden. Ab Oktober ist es nun sowohl Fach- als auch Hausärzten (inklusive Gruppenpraxen) erlaubt, Kollegen anzustellen und damit auch ihre Ordinationszeiten auszuweiten. Das bedeutet aber nicht, dass dadurch neue Kassenstellen geschaffen werden. Stellt also ein Arzt einen anderen ein, erfolgt die Abrechnung sämtlicher Leistungen über den einen bestehenden Kassenvertrag des ursprünglichen Ordinationsbetreibers.