ÖVP: Maklerprovision soll von Vermietern gezahlt werden

Gestellte Aufnahme zum Thema Wohnungsuebergabe Ein Makler uebergibt Wohnungsschluessel in einer lee
Makler können heute bis zu zwei Monatsmieten Gebühr verrechnen.(c) imago/photothek (Thomas Trutschel/photothek.net)
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Die Volkspartei schwenkt um und will nun auch, dass die Maklerprovision vom Wohnungseigentümer übernommen wird.

Die ÖVP geht offenbar mit einer langjährigen Forderung von Mietervereinigung, Gewerkschaft und SPÖ in den Nationalratswahlkampf. Die Volkspartei will nun auch, dass die Maklerprovision künftig nur mehr vom Vermieter bezahlt werden muss, berichteten mehrere österreichische Medien am Dienstag. Derzeit dürfen Immobilienmakler Mietern bis zu zwei Monatsmieten als Provision verrechnen.

Wenn ein Vermieter einen Immobilienmakler einschaltet, soll dieser nun die Kosten übernehmen. Dieses sogenannte "Bestellerprinzip" gibt es bereits in mehreren Ländern, etwa in Deutschland und den Niederlanden.

SPÖ und Mietervereinigung begrüßten die ÖVP-Forderung. Der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Jörg Leichtfried verwies am Dienstag auf einen Antrag der SPÖ für eine Änderung des Maklergesetzes. Dieser sei seit langem im Bautenausschuss des Nationalrats. Die SPÖ will den Antrag im September auf die Tagesordnung bringen und beschließen.

Mietvereinigung will Kurz „beim Wort nehmen"

"Wir nehmen ÖVP-Chef Sebastian Kurz nach der Wahl beim Wort und werden ihn gerne an die versprochene Abschaffung der Maklergebühren für Mieter erinnern", hieß es von der Mietervereinigung. "Die sich andeutende wohnpolitische Neuorientierung der Volkspartei ist - unabhängig von dieser konkreten Maßnahme - begrüßenswert", so FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl in einer Aussendung.

Die ins Spiel gebrachte Abschaffung der Mieter-Maklergebühr stößt in der Immobranche auf wenig Gegenliebe. "Die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieter bei der Vermittlung von Immobilen ist wenig geeignet, leistbares Wohnen nachhaltig zu fördern", so Georg Edlauer, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilen- und Vermögenstreuhänder, in einer Aussendung.

Der Wirtschaftskammer-Vertreter verweist auf Deutschland als Negativbeispiel, wo 2015 das "Bestellerprinzip" eingeführt worden sei. Vielmehr seien dort die Mieten durch Einrechnung der Maklerprovision stärker gestiegen, erklärte Edlauer. Ein positiver Effekt für einzelne Mieter habe zu einer Gesamtsteigerung der Mietpreise geführt.

 

(APA)


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