Facebook: (K)ein „Maulkorb“ für Strache

Wenn der Ex-FPÖ-Chef künftig etwas posten will, muss die Partei dies vorher freischalten.
Wenn der Ex-FPÖ-Chef künftig etwas posten will, muss die Partei dies vorher freischalten.APA/AFP/JOE KLAMAR
  • Drucken

Die Partei kontrolliert nun den Facebook-Account des präsenten Ex-Chefs. Er habe dem zugestimmt, sagt Strache.

Wien. Es war ein nicht ganz unerwarteter Schritt. Wie die Gratiszeitung „Heute“ berichtet, wurden Heinz-Christian Strache die Administratorenrechte für „seine“ 800.000 Fans zählende Facebook-Seite entzogen. Das heißt: Wenn der Ex-FPÖ-Chef künftig etwas posten will, muss die Partei dies vorher freischalten.

Das bestätigte Martin Glier, Leiter der Pressestelle im FPÖ-Klub, der „Presse“ – und auch den Zeitpunkt der Änderung, nämlich „vor vier bis fünf Tagen“. Der Anlass? Es sei im Wahlkampf üblich, dass „zentral koordiniert wird, um sicherzustellen, dass die Einträge inhaltlich und zeitlich optimal abgestimmt werden“, heißt es in einem Statement der Social-Media-Abteilung der FPÖ. Wie Strache dazu steht? Das wisse er nicht, so der frühere Strache-Sprecher Glier.

Wenig später meldete sich Strache jedoch selbst über seine zweite, seine private Facebook-Seite zu Wort: Die offizielle Seite sei zwar „für jedermann erkennbar (...) meine Seite“, schreibt er. Aber: Er habe sich mit der FPÖ geeinigt, dass bis zu den Neuwahlen die Inhalte mit der Partei akkordiert würden und diese die Administration übernehme – im Sinne „der gemeinsamen freiheitlichen Ziele“.

Wie es nach der Wahl weitergeht, darüber schweigt Strache (noch). Denn tatsächlich ist nach wie vor unklar, wem die Facebook-Seite „HC Strache“ gehört. Sollte es keine konkrete Abmachung zwischen Strache und der Partei geben, muss man sich auf Indizien stützen. Und da gibt es solche, die für eine Eigentümerschaft Straches, und solche, die für eine der FPÖ sprechen, erklärt Axel Anderl, Internet- und Medienrechtsexperte der Rechtsanwaltskanzlei Dorda.

 

Wem gehört die Seite?

Pro FPÖ führt Anderl ins Treffen, dass die Partei im Impressum steht, die Seite finanziert – früher auch bewarb –, und dass sie keinen vergleichbaren Partei-Account aufbaute. Eben vielleicht weil sie die Strache-Seite als solchen sah. Strache hingegen hat zusätzlich einen privaten Account.

Doch auch für Straches Eigentümerschaft am offiziellen „HC-Strache“-Account spricht einiges, nämlich „dass die Seite seinen Namen trägt“, sagt Anderl. Im Konfliktfall könnte er aufgrund des Namensrechts (§43 ABGB) klagen – und zwar auf Wiederherstellung seines Zugangs oder auf Unterlassung der Nutzung des Accounts durch die FPÖ. Und auch wenn der Account letztlich der Partei gehörte, könnte er zumindest durchsetzen, dass diese seinen Namen nicht mehr nutzen darf. (APA/uw)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2019)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.