Die Tücke der Dauerleihgabe an Museen

Neuzugang für die Albertina aus der Sammlung des Galeristen Jablonka: Eric Fischls „The Krefeld Project: The Bedroom“, 2002.
Neuzugang für die Albertina aus der Sammlung des Galeristen Jablonka: Eric Fischls „The Krefeld Project: The Bedroom“, 2002.(c) Albertina, Wien. Sammlung Jablonka
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Batliner, Essl, Jablonka – die Albertina ist Königin privater Dauerleihgaben. Aber auch andere Museen sind dem Konstrukt nicht abhold. Das Wiener Mumok verweigert zwar mittlerweile, ihr stärkt aber die private Ludwig-Stiftung den Rücken.

Kein Museum kann heute mehr die Lücken seiner Sammlung allein durch Ankäufe schließen, zu niedrig ist das Budget, zu hoch die Preise am Markt. In jüngster Zeit hat sich daher ein weitreichender Ausweg etabliert: Die Museen rittern um Privatsammler in der Hoffnung auf Akquisition. Mit diesem aus dem Englischen entlehnten Begriff kündigte die Albertina gerade ihren neuesten Zuwachs an, rund 400 Werke des Kölner Ex-Galeristen Rafael Jablonka.

Akquisition? Dieser Begriff ist ziemlich diffus: Handelt es sich dabei um eine Schenkung, eine Stiftung oder eine Dauerleihgabe? Geschenktes gehört dem Museum, die anderen Modelle verursachen Kosten ohne letztgültige Garantie des Verbleibs. Denn die Krux ist die Frage möglicher Rückforderungen. Diese Unsicherheit bestehe gar nicht, wiegelte Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder im Gespräch ab. Das mag stimmen, aber obwohl Museen staatlich finanzierte Einrichtungen sind, bleiben die Verträge streng geheim. Auch jener mit der Stiftung Jablonka, die laut Aussagen des Stifters unbefristet übergeben wurde.

Dauerleihgabe mit Stolpersteinen. Details aber erfährt man keine. Dabei liegen darin oft Stolpersteine, besonders in der Kategorie Dauerleihgabe. Dieser Hybrid ist ein paradoxer Begriff. Entweder Dauer, also Schenkung, oder Leihgabe. Christoph Thun-Hohenstein, Direktor des MAK erklärt zwei Gründe für Dauerleihgaben: Man benötige manchmal Objekte gezielt als Schlüsselwerke. Wenn weder Ankauf noch Schenkung möglich sei, werde der Weg einer Leihgabe gewählt. Das kann für eine Ausstellung sein oder auch langfristig wie einzelne Objekte in der Permanentpräsentation „Wien um 1900“ etwa.

Der zweite Grund ist die Hoffnung auf eine spätere Schenkung. Bei beiden Wegen gilt: „Dauerleihgaben sind nicht dafür da, im Depot zu landen.“ Aus diesem Grund entschied auch Karola Kraus, Direktorin des Mumok, sämtliche im Depot weilende Dauerleihgaben zurückzugeben. Stattdessen setzt sie auf Schenkungen und konnte seit ihrem Antritt als Direktorin 930 Werke ans Museum holen. Neue Dauerleihgaben schließt sie kategorisch aus: „Ich habe Probleme, wenn unser Museum mit Kunstmarkt-Spekulationen in Verbindung gebracht wird“, erklärt sie. Einzige Ausnahme ist die Österreichische Ludwig Stiftung, die seit ihrer Gründung 1981 zentrale Werke fürs Museum ankauft, allein seit 2010 77 Werke. Im Vertrag mit der Stiftung ist fixiert, dass die Werke fest ans Mumok gebunden sind.

Rechnungshof sieht Probleme. Problematisch sieht auch der Rechnungshof die Entscheidung für Dauerleihgaben, die er im Bericht zur Albertina von 2018 scharf kritisierte. Denn für die Museen bedeutet die Konstruktion Kosten für Lager, Versicherung, mögliche Restaurierungen. Für die Leihgeber bedeutet es eine fröhliche Wertsteigerung. Interessant ist das Modell der Sammlung Essl: 40% wurden der Albertina als Schenkung übergeben, 60% sind eine Dauerleihgabe (Hans Peter Haselsteiner/SE Sammlung Essl GmbH) bis vorerst 2047, wobei einzelne Werke verkauft werden können. Laut Rechnungshof kann die Leihgabe nach Ablauf der Frist mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jederzeit abgezogen werden.

Die im Namen der Albertina verankerte Sammlung Batliner dagegen ist eine Stiftung, die dem Museum nicht gehört, sondern nur angedockt ist, immerhin unbefristet. Die damit einhergehenden Versicherungskosten seien trotz der enormen Werte nur ein minimaler Kostenfaktor, betont Schröder: „Wir zahlen den Bruchteil einer Promille an Versicherungsprämie, bei Batliner rund 140.000 Euro für knapp eine Milliarde Wert im Jahr.“

Ist es vertraglich nicht ausgeschlossen, so können Stifter oder ihre Nachkommen jederzeit Werke entnehmen. Das kann kostspielig werden, in Österreich fallen dabei 27,5% Kapitalertragssteuer an. In Liechtenstein dagegen beträgt diese Steuer nur 12,5%. Immer wieder hört man die Vermutung, dass die Nachkommen des im Juni verstorbenen Sammlers Herbert Batliner genau diesen Schritt vornehmen könnten.

2007 übergab der liechtensteinische Anwalt rund 500 Bilder von Impressionismus bis Gegenwart der Albertina. Später kamen weitere Werke dazu, die er in enger Absprache mit Schröder fürs Museum kaufte, darunter zunehmend zeitgenössische Kunst, Arnulf Rainer, Maria Lassnig, Alex Katz. Laut Rechnungshof kann die Sammlung Batliner ab 2027 „bei Vorliegen eines anderen, im Vertrag genannten Grundes“ jederzeit gekündigt werden. Schröder weist solche Spekulationen weit von sich: Für Batliner sei es wichtig gewesen, dass seine Stiftung nicht zerrissen wird und in der Albertina bleibe. Die Details des Vertrags sind nicht öffentlich, aber im Rechnungshofbericht ist die Rede einer Vertragskündigung bei einer Entscheidung für ein eigenes Batliner-Museum.

Gründe für Batliner-Kündigung. Auch da wiegelt Schröder ab: Das eigene Haus müsse in Österreich entstehen, was er für ausgeschlossen hält. Denn die Sammlung ist „hochkarätig, aber überschaubar“. Ein zweiter Grund für die Kündigung wäre eine Übergabe an ein anderes Haus, aber nur unter ähnlichen Bedingungen, also eine „vergleichbare Metropole wie Wien und in ein vergleichbares Weltmuseum wie die Albertina“ – was laut Schröder eine Übergabe in das Kunstmuseum Liechtenstein ausschließe.

Ob Stiftung, Leihgabe oder Schenkung – zumindest für die Albertina sind diese Zuwendungen existenziell entscheidend. Denn ohne solche Zuwendungen von Privaten hätte die für ihre Graphische Sammlung berühmte Albertina nie ein Museum für Malerei bis zur Gegenwart werden können. So können geschickt angefragte Akquisitionen nicht nur Lücken füllen, sondern ganze Museen neu bestimmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2019)

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