Kanzleramt: Datenlöschung unter Kurz und Kern zulässig

Das Kanzleramt in Wien.
Das Kanzleramt in Wien. (c) Clemens Fabry, Presse
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Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, teilt Kanzlerin Brigitte Bierlein mit. Der Zeitpunkt, als die ÖVP schreddern ließ, sei für sie nicht ungewöhnlich.

Für das Bundeskanzleramt ist das Löschen von Daten, wie es etwa bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) erfolgt ist, legitim. Die Vernichtung von Festplatten durch externe Unternehmen sei ein rechtskonformer Vorgang, heißt es in mehreren Anfragebeantwortungen von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein im Zuge der "Schredder-Affäre".

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Bestätigt wurde im Kanzleramt auch, dass die fünf von einem ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz zur Vernichtung gebrachten Festplatten in Druckern bzw. "Multifunktionsgeräten" eingebaut gewesen seien. Beim Regierungswechsel 2017 von Kern zu Kurz seien wiederum sieben interne Speicher aus derartigen Geräten "geschreddert" worden.

Auf den internen Speichern hätten sich lediglich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, wird festgehalten. Daher könne ausgeschlossen werden, dass es sich um zu archivierende Daten gehandelt hat.

Die Geräte in den Büros von Kurz und Ex-Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), deren Festplatten vernichtet wurden, seien geleast gewesen und hätten sich dementsprechend nicht in Bundeseigentum befunden, wird ausgeführt. Die internen Speicher wurden nach dem Ausbau in das Eigentum des Bundes überführt. Diese "redundanten Daten" seien nicht dem Staatsarchiv zu übermitteln gewesen, sondern mussten vernichtet werden.

Eine Löschung dieser internen Speicher ist dem Kanzleramt zufolge sowohl im Sinne der Datenminimierung als auch im Sinne der IT-Sicherheit gebotenr. Datenträger wie Festplatten und USB-Sticks werden seit dem Frühling 2015 grundsätzlich einer Vernichtung im Wege des Bundeskanzleramtes zugeführt. Größere Einheiten werden aus Sicherheitsgründen außer Haus vernichtet, womit das Unternehmen Reisswolf Österreich GmbH beauftragt wird.

Zeitpunkt des Schredderns nicht ungewöhnlich

Ebenso wenig ungewöhnlich ist für das Kanzleramt der Zeitpunkt der Vernichtung der Festplatten - nämlich bereits vor dem Misstrauensantrag im Nationalrat gegen das Kabinett Kurz. Amtsübergaben seien in der Regel zeitlich einschätzbar, sodass deren Abwicklung Wochen bzw. Monate im Voraus geplant werden müsse. Auch in diesem besonderen Fall hätte sich dies abgezeichnet, weswegen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Kabinette Kurz und Blümel bestimmt worden sei.

Über den Inhalt der geschredderten Festplatten gab das Bundeskanzleramt keine Auskunft, ebenso wenig über die handelnden Personen. Dass der Mitarbeiter einen falschen Namen verwendet hatte und darüber hinaus die Rechnung an das Unternehmen Reisswolf nicht bezahlte, sei keine direkte Angelegenheit des Kanzleramtes, wurde auf die polizeilichen Ermittlungen verwiesen. Auch ein von Anfragestellern vermuteter Konnex zur "Ibiza-Affäre" konnte nicht bestätigt werden.

Das Bundeskanzleramt gab außerdem an, dass seit Anfang 2017 mehr als 350 Datenträger im Haus vernichtet wurden.

Auf einen Blick

Die Schredder-Causa wurde bekannt, weil der damalige Kanzleramtsmitarbeiter die Rechnung - vorerst - nicht bezahlt hatte. Über seine Telefonnummer wurde er ausgeforscht und angezeigt. Die „Soko Ibiza“ prüft nun, ob mit der Datenvernichtung Beweismittel unterschlagen wurden.

(APA)

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