Cum-Ex-Skandal wird in Deutschland erstmals vor Gericht verhandelt

In dem Musterprozess in Bonn soll an 32 Verhandlungstagen  grundsätzlich geklärt werden, inwieweit die Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren. Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream ist indessen ins Visier der Cum-Ex-Fahnder geraten.

Erstmals seit Bekanntwerden der Trickserein mit Aktiengeschäften ("Cum-Ex") knöpft sich ein deutsches Gericht Händler und Banken vor. Ab Mittwoch nächster Woche sitzen auf der Anklagebank am Landgericht Bonn zwei ehemalige Banker der Hypovereinsbank, die sich später mit einer Investmentfirma auf Cum-Ex-Deals spezialisiert haben sollen.

Zudem müssen fünf Geldhäuser der 12. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Roland Zickler Rede und Antwort stehen. Bei den mutmaßlich illegalen Aktiengeschäften soll der Fiskus um mehr als 440 Mio. Euro geprellt worden sein. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch. Insgesamt geht es bei dem Skandal um Hunderte Fälle mit einem vermuteten Gesamtschaden von mehreren Milliarden Euro.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte Mitte Juni Anklage erhoben gegen zwei Briten, die zusammen mit weiteren Personen von Mitte 2006 bis Frühjahr 2011 Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben sollen. Ihnen wird schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen angelastet, bei einem weiteren Fall soll es bei einem Versuch geblieben sein. Der 41-Jährige und der 38-Jährige haben umfassend ausgesagt und hoffen auf Milde.

Zehn Verfahrenskomplexe

Das Landgericht will auch fünf Finanzhäuser, die an den Geschäften mitgewirkt haben sollen, an dem Verfahren beteiligen. Laut Insidern handelt es sich dabei um die Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, Fondshäuser der französischen Bank Societe Generale und des US-Instituts BNY Mellon sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest.

Hintergrund für die Einbeziehung der Institute ist ein noch relativ neuer Paragraf im Strafgesetzbuch. Dieser regelt, dass illegal erzielte Gewinne auch von Akteuren einbezogen werden können, die die Tat nicht unmittelbar begangen haben, aber daran beteiligt waren. Als Ausgleich für den mutmaßlich entstandenen Schaden kann das Gericht Vermögen von den Banken einziehen.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet. Seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung und treiben ihre Ermittlungen voran. Allein die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt in zehn Verfahrenskomplexen, bei denen sie einen Steuerschaden von mehr als 810 Millionen Euro vermutet.

In dem Musterprozess in Bonn soll an 32 Verhandlungstagen bis zum 9. Jänner grundsätzlich geklärt werden, inwieweit die Cum-Ex-Geschäfte strafbar waren. Am Ende dürfte es wohl ein Fall für den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht werden.

Durchsuchungen bei Deutsche-Börse-Tochter

Übrigens: Auch die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream ist ins Visier der Cum-Ex-Fahnder geraten. Am Dienstag ließ die Staatsanwaltschaft Köln Räume in dem Gebäude des Unternehmens in Eschborn bei Frankfurt durchsuchen, wie ein Sprecher der Behörde sagte. Das "Handelsblatt" hatte zuerst über die Aktion berichtet. Ein Sprecher der Deutschen Börse erklärte, vollumfänglich mit den Behörden zu kooperieren.

Die Durchsuchungen fänden im Rahmen von Cum-Ex-Ermittlungen gegen Kunden und Mitarbeiter statt.

(APA/Reuters/dpa)

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