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Hypo Vorarlberg muss Strafe zahlen

Die Landesbank verliert in erster Instanz und muss 414.000 Euro bezahlen.

Wien. Die Hypo Vorarlberg Bank muss sich in erster Instanz dem Willen der Behörden beugen: Die im Vorjahr verhängte Strafe von 414.000 Euro ist zu bezahlen, entschied der Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG). Die Beschwerde der Vorarlberger gegen den Vorwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA), sie hätten „Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ verletzt, wurde abgewiesen.

Die zu 76 Prozent im Besitz des Landes Vorarlberg stehende Bank geriet nach den Enthüllungen der Panama-Papers ins Visier der Aufsicht: Als ein investigatives Journalistennetzwerk 2016 die steuerschonenden Konstruktionen der Finanzindustrie mithilfe karibischer Briefkastenfirmen aufgedeckt hatte, fand sich darunter auch die Hypo Vorarlberg. Das löste ein kleines Beben im westlichsten Bundesland Österreichs aus: Der Hypo-Vorstandschef Michael Grahammer trat zurück, der Landtag setzte einen Untersuchungsausschuss ein und veranlasste die FMA zu einer Sonderprüfung, die jene Verfehlungen entdeckte, für die die Bank nun bestraft wird.

 

Russischer Milliardär involviert

Konkret ging es um eine fehlende Verdachtsmeldung während der Geschäftsbeziehung zu Milliardär Gennadi Timtschenko. Der in der Ölbranche und Petrochemie tätige Russe gilt als enger Vertrauter des russischen Präsidenten, Wladimir Putin. Darüber hinaus wurde die mangelhafte Prüfung eines Hochrisikokunden kritisiert, angeblich eines liechtensteinischen Treuhänders, dessen Geldwäscheprüfungen unreflektiert übernommen wurden. Auf Anfrage richtet die Hypo Vorarlberg aus, man hätte sich „bei allen Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten“. Nach den Enthüllungen der Panama-Papers wurde aber dennoch die Strategie angepasst und alle Geschäftsbeziehungen mit Übersee-Offshore-Gesellschaften eingestellt. Ob man nun in die zweite Instanz gehen wird? „Bei Bedarf werden wir alle möglichen Rechtsmittel in Anspruch nehmen.“

Die Hypo Vorarlberg ist mit der Niederlage vor dem BVwG nicht allein: Auch die Beschwerde der Raiffeisen Bank International (RBI) wurde kürzlich abgewiesen. Die Strafe für die RBI ist mit rund 2,75 Millionen Euro zwar deutlich höher, beträgt aber nur 0,6 Prozent der höchstmöglichen Strafe. Die Hypo Vorarlberg zahlt mit rund drei Prozent der Höchststrafe in Relation deutlich mehr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2019)