ÖVP will Eheschließungen künftig erst ab 18 Jahren erlauben

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Derzeit dürfen in Österreich auch 16-Jährige heiraten - sofern ein zukünftiger Ehepartner volljährig ist und eine gerichtliche Ehefähigkeitserklärung vorliegt.

Nach dem Wunsch nach Ausweitung des Kopftuchverbots an Schulen hat die ÖVP ein weiteres entsprechendes Bruchstück ihres Wahlprogramms enthüllt. So möchte sie das Ehefähigkeitsalter generell auf 18 Jahre anheben sowie im Ausland geschlossene Mehrfach-, Kinder- oder Zwangsehen sowie Cousinen-Ehen nicht mehr dulden.

Aktuell gilt, dass auch 16-Jährige in Österreich heiraten dürfen, wenn ein zukünftiger Ehepartner volljährig ist und eine gerichtliche Ehefähigkeitserklärung vorliegt.

Kinder- und Mehrfachehen sind der ÖVP zufolge nach österreichischem Recht zwar nicht gültig, müssen derzeit aber (wenn im Ausland geschlossen) im Einklang mit dem internationalen Privatrecht im Einzelfall bewertet werden. Allerdings gibt es im Gesetz eine Klausel, laut der ausländisches Recht dann nicht akzeptiert wird, wenn es den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung widerspricht.

Die Maßnahme soll vor allem auf Muslime abzielen, verlautete aus türkisen Kreisen. "Gerade im Zuge der Flüchtlingskrise sind Menschen aus Kulturen nach Österreich gekommen, in denen Kinderehe, Zwangsehe und Mehrfachehen akzeptiert sind", heißt es. Verwiesen wird auf die Studie "Muslime in Österreich" von Peter Filzmaier aus dem Jahr 2017, wonach 24 Prozent der befragten Muslime zustimmten, dass islamische Vorschriften bei allem, was die Ehe betrifft, angewandt werden sollten.

(APA)

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