Ibiza-Video: Einstweilige Verfügung gegen Kurz bestätigt

Sebastian Kurz
Sebastian KurzAPA/HANS PUNZ
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Der ÖVP-Chef darf die SPÖ in Bezug auf das Ibiza-Video nicht öffentlich verdächtigen.

Das Oberlandesgericht Wien hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien  gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz bestätigt. Dem Altkanzler wird damit untersagt, über die SPÖ zu behaupten, sie sei verdächtig, das Ibiza-Video organisiert zu haben.

Kurz hatte in Interviews erklärt, die Methoden rund um den Ibiza-Skandal würden ihn an den früheren SPÖ-Berater Tal Silberstein erinnern bzw. er halte es für „wahrscheinlich“, dass das Video aus Silbersteins Umfeld stamme, da er aus eigener Erfahrung wisse, „zu welchen Methoden die Sozialdemokratie mit Silberstein bereit war."

Die Gerichte beider Instanzen sahen darin eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheit der ÖVP-Obmann hätte bewisen müssen - „was ihm jedoch nicht möglich war“, so das OLG Wien.

(Red.)

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