Erben und schenken: SPÖ will 30 Jahre zusammenrechnen

NR-WAHL: EROeFFNUNG DER SPOe WAHLZENTRALE: RENDI-WAGNER
NR-WAHL: EROeFFNUNG DER SPOe WAHLZENTRALE: RENDI-WAGNERAPA/HANS PUNZ
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Die neuen Regeln sollen aber für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten, stellt die Partei nun klar.

Wien. Schaffen es die Sozialdemokraten in die nächste Regierung, so wollen sie Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder einführen. Für Aufsehen sorgt, dass bei der Berechnung der Grenzen die Erträge von 30 Jahren zusammengerechnet werden sollen. Aber wie kann das genau funktionieren?

Nach dem SPÖ-Plan sollen Personen dann Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen, wenn sie mehr als eine Million Euro auf diesem Weg bekommen haben. Und zwar 25 Prozent auf den Betrag, der ebendiese Million übersteigt bzw. 35 Prozent auf die Summe, die über zehn Millionen Euro hinausgeht. Dafür soll die bestehende Grunderwerbssteuer für all jene fallen, die durch den Vermögensübergang weniger als eine Million erhalten haben. Wer kleinere Immobilien erbt, dürfte von dem Modell profitieren, bei großen Erbschaften oder Schenkungen droht eine gravierende Verschlechterung. Aber wann ist der Vermögenszuwachs ein großer? Die SPÖ will nicht auf die einzelne Schenkung oder einen konkreten Erbfall abstellen. Die Eine-Million-Euro-Grenze soll für 30 Jahre gelten. Alle in diesem Zeitraum erhaltenen Beträge würden zusammengerechnet werden.

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