Der Bundestag stimmt dem Euro-Rettungsschirm mit deutschen Bürgschaften von bis zu 148 Milliarden Euro zu. Zuletzt war es knapp geworden: SPD und Grüne enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.
Der Deutsche Bundestag hat dem 750-Milliarden-Rettungspaket für den Euro zugestimmt. Für Bundeskanzlerin Angela Merkel und die schwarz-gelbe Koalition wurde die Abstimmung aber zur Zitterpartie. Für den Gesetzentwurf stimmten 319 Abgeordnete, 73 votierten dagegen, 195 Parlamentarier enthielten sich der Stimme. 312 Stimmen waren notwendig. SPD und Grüne hatten ihre Enthaltung angekündigt, die Linke ihre Ablehnung. Deutschland leistet unter den Euro-Länder den größten Beitrag zum Hilfspaket.
Der deutsche Anteil an dem Paket beträgt fast 148 Milliarden Euro an Bürgschaften. Deutschland leistet damit von allen Euro-Ländern den größten Beitrag zum Rettungspaket. 440 Milliarden sollen von den Euro-Ländern kommen, 60 Milliarden aus dem EU-Haushalt und 250 Milliarden vom Internationalen Währungsfonds (IWF).
Es geht um Ermächtigung des Finanzministeriums
Mit dem Gesetz wird das deutsche Finanzministerium ermächtigt, Bürgschaften für Kredite der Zweckgesellschaft an Mitgliedstaaten der Euro-Zone zu übernehmen, deren Zahlungsfähigkeit konkret gefährdet ist. Voraussetzung sei, dass diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind und nur so die Finanzstabilität in der Währungsunion sichergestellt werden kann.
Am Dienstag war das Paket vom Bundeskabinett beschlossen worden. Am Mittwoch stand es bereits im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Am Mittwochabend gab der Haushaltsausschuss des Bundestages seinen Segen.
Auch der deutsche Bundesrat hat den Gesetzesentwurf über den deutschen Beitrag zum Euro-Schutzschirm passieren lassen. Die Länder verzichteten am Freitag auf eine Anhörung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag und gaben damit grünes Licht für den zuvor vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf. Dieser hat damit alle parlamentarischen Hürden genommen. Nun steht nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt aus. Dabei werden keine Probleme erwartet.
(Ag.)