Adelsaufhebung: Gericht erlaubt „Von der“ im Namen

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Symbolbild. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Landesverwaltungsgericht Steiermark sieht Namensbestandteil nicht als Adelsbezeichnung. Das kann auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen optimistisch stimmen.

Wien. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark hat jüngst entschieden, dass ein Nachname die Wortfolge „Von der“ enthalten darf. Damit macht das Gericht auch Trägern mehrgliedriger Namen Hoffnung, diese weiterhin beibehalten zu dürfen.

Viel ist in den vergangenen Monaten und Jahren über die extensive Handhabung des Adelsaufhebungsgesetzes durch die österreichischen Behörden und Gerichte berichtet worden. So hat es doch für einiges Aufsehen gesorgt, dass dieses rund 100 Jahre alte Gesetz, das zwischenzeitig fast in Vergessenheit geraten ist, in den letzten Jahren eine Renaissance erfahren hat. Unter Berufung auf das Adelsaufhebungsgesetz waren mitunter sogar mehrgliedrige Namen österreichischer Staatsbürger rigoros gekürzt worden (das Rechtspanorama vom 22. Juli berichtete über einen Fall, in dem ein Name in erster Instanz von „de Milhé de Saint Victor“ auf bloß „Milhé“ geändert wurde). Die Entscheidung des LVwG Steiermark lässt nun solche Eingriffe in Familiennamen in einem etwas geänderten Licht erscheinen.

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