Neues Schuljahr, neue Regeln

In den Volksschulen wird es wieder häufiger Ziffernnoten und Klassenwiederholungen geben. Nun gilt auch das Kopftuchverbot.

Wien. Für die rund 453.000 Schüler in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland beginnt am heutigen Montag das neue Schuljahr. Für die 618.000 Schüler in den übrigen Bundesländern wird es in einer Woche so weit sein. Auf sie alle werden einige Änderungen zukommen, die noch von Türkis-Blau auf den Weg gebracht wurden.

Am spürbarsten werden die Neuerungen an den Volksschulen. Dort werden ab dem Jahreszeugnis der zweiten Klasse wieder verpflichtend Ziffernnoten eingeführt. Es kann aber weiterhin zusätzlich alternativ beurteilt werden. Strenger werden die Regeln auch bei den Klassenwiederholungen. Das Sitzenbleiben in der Volksschule ist nun wieder ab der zweiten Klasse möglich. Bisher konnte das erst in der vierten Klasse passieren.

Die Kommunikation mit den Eltern soll verbessert werden. In den Volksschulen werden alle Eltern zu Bewertungsgesprächen eingeladen. Bei Bedarf können Schüler zu Förderunterricht verpflichtet werden. Mit dem neuen Schuljahr wird auch das viel diskutierte Kopftuchverbot eingeführt. Untersagt wird ganz generell „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Bei einem Verstoß droht eine Strafe bis zu 440 Euro.

Nur noch neues Dienstrecht für Lehrer

Die Neuen Mittelschulen (NMS) befinden sich nun in einem Übergangsjahr. Die von der türkis-blauen Bundesregierung angestoßenen Änderungen können schon umgesetzt werden, müssen aber noch nicht. Verpflichtend ist dies erst ab nächstem Jahr. Dann wird die siebenteilige Notenskala, die ab der sechsten Schulstufe gilt, durch zwei fünfteilige Skalen, die sich überlappen, ersetzt. Es wird zwischen den Niveaus „Standard“ und „Standard-AHS“ unterschieden. Die Mittelschulen, die im nächsten Herbst endgültig den Zusatz „neu“ verlieren werden, können außerdem wieder Leistungsgruppen einführen.

Eine Änderung gibt es auch für neu in den Schuldienst eintretende Lehrer. Sie verlieren das Wahlrecht zwischen altem und neuem Lehrerdienstrecht. (j. n./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2019)

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