VfGH: 13 Anträge auf Prüfung der türkis-blauen Kassenreform

VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter bei einer öffentlichen VfGH-Verhandlung
VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter bei einer öffentlichen VfGH-Verhandlung APA/HANS PUNZ
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Der Verfassungsgerichtshof beginnt ab 23. September mit Beratungen über die Gesetzesprüfungsanträge. Am 8. Oktober findet eine öffentliche Verhandlung statt.

Gegen die Organisationsreform der Sozialversicherung von ÖVP und FPÖ liegen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) 13 Gesetzesprüfungsanträge vor. Die Beratungen darüber beginnen am 23. September, am 8. Oktober findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt. Danach gehen die Beratungen weiter, auch ein weiterer Verhandlungstermin sei möglich, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

Die Anträge richten sich unter anderem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Auch die Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger (und die Einführung eines Eignungstests für deren Mitglieder), die Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie die Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge beim Bundesministerium für Finanzen werden kritisiert. Die Antragsteller sehen insbesondere einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.

Entscheidung kann mündlich oder schriftlich fallen

Antragsteller sind die SPÖ-Bundesratsfraktion, die Kärntner, Oberösterreichische, Steiermärkische und Tiroler Gebietskrankenkasse, die Betriebskrankenkassen voestalpine Bahnsysteme, Kapfenberg, Zeltweg und Mondi, die Arbeiterkammern Tirol und Vorarlberg, der Betriebsrat der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, der Österreichische Seniorenrat, das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht, mehrere Versicherte sowie 113 Mitglieder der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, die in die Verwaltungskörper von Sozialversicherungsträgern entsendet worden sind.

Nach der öffentlichen Verhandlung, die am 8. Oktober um 10 Uhr beginnt, wird der VfGH die Beratungen fortsetzen, hieß es. Falls erforderlich könnte ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt werden. Einen Termin für die Verkündung der Entscheidung gibt es noch nicht, sie könnte schriftlich oder mündlich erfolgen.

(APA)

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