Straches Facebook-Seite: Rechnungshof ortet unzulässige Spende

Facebookseite von Strache
Facebookseite von Strache(c) Screenshot
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Die FPÖ hat 2017 die Wahlkampfkostengrenze um mehr als 3,7 Millionen Euro überschritten. Auch das damalige Impressum der Facebook-Seite des Ex-FPÖ-Chefs machte die Prüfer stutzig.

Der Rechnungshof kritisiert die FPÖ nicht nur wegen der Überschreitung der gesetzlichen Wahlkampfkosten-Obergrenze, sondern auch weil die Facebook-Seite ihres früheren Parteichefs Heinz-Christian Strache eine unzulässige Spende des Parlamentsklubs an die Partei sei. Auch die Zweifel über eine mögliche Umgehung des Rechnungshofes durch Spenden an Vereine sieht das Prüforgan nicht ausgeräumt.

Das teilte der Rechnungshof am Dienstag mit, der den Rechenschaftsbericht der FPÖ veröffentlicht hat. Eine Meldung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) wird der Rechnungshof in den nächsten Tagen erstatten. Wegen der Überschreitung der Wahlkampfkosten-Obergrenze und möglicher Wahlkampffinanzierung über Vereine hat der Rechnungshof bereits ÖVP und SPÖ beim UPTS angezeigt.

Kostengrenze um mehr als 3,7 Millionen Euro überschritten

Die FPÖ hat 2017 für den Wahlkampf mehr als 10,7 Millionen Euro ausgegeben, bestätigte der Rechnungshof. Die gesetzliche Wahlkampfkosten-Obergrenze von 7 Millionen wurde damit um mehr als 3,7 Millionen Euro überschritten. Zudem hat die FPÖ in diesem Jahr knapp 35.000 Euro an Spenden eingenommen.

Der Rechnungshof meldet dem UPTS aber nicht nur die Überschreitung der Wahlkampfkosten, sondern auch die Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache, auf der zumindest bis zum Sommer 2017 der FPÖ-Parlamentsklub im Impressum aufschien. In dieser Zeit wurden zum Beispiel Beiträge über die Aschermittwoch-Rede Straches oder seine Rede zum 1. Mai gepostet.

"Nach Ansicht des Rechnungshofes war die Facebook-Seite von Heinz-Christian Strache im Jahr 2017 damit keinesfalls ausschließlich dem FPÖ-Parlamentsklub zuzurechnen, sondern erzielte auch einen Werbewert für die Partei. Eine solche Sachleistung stellt eine unzulässige Spende durch den FPÖ-Parlamentsklub an die Partei dar“, heißt es in dem Bericht.

„Zweifel nicht völlig ausgeräumt"

Vor dem Hintergrund der Aussagen im Ibiza-Video, wonach mit Spenden über Vereine der Rechnungshof umgangen werden könne, legte die FPÖ Berichte zu von ihr beauftragten Wirtschaftsprüfern zu fünf Vereinen vor, teilte das Prüforgan mit. Sinngemäß argumentiert die Partei, dass es zu keinen Leistungen an die FPÖ oder Vorfeldorganisationen gekommen sei. Für den Rechnungshof sind allerdings "damit die Zweifel, ob es Leistungen Dritter für die Wahlkampfkosten der FPÖ gegeben hat, nicht völlig ausgeräumt. Denn die Berichte der Wirtschaftsprüfer-GmbH waren auf fünf Vereine beschränkt. So war etwa der Verein 'Institut für Sicherheitspolitik - ISP' kein Thema für die Wirtschaftsprüfer-GmbH."

Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die FPÖ in ihrem Rechenschaftsbericht Einnahmen aus Spenden für die "Neue Freie Zeitung", bei der der Parlamentsklub und auch die Partei selbst als Medieninhaber aufscheinen, nicht angegeben hat. Eine "unzulässige Spende" vermutet der Rechnungshof weiters bei zwei Mitarbeiterinnen, die für die Partei arbeiteten, aber teilweise vom Bildungsinstitut der FPÖ bezahlt wurden.

Die FPÖ wies die Kritik des Rechnungshofs am Dienstag zurück. Mit Beginn des Wahlkampfes 2017 sei die Finanzierung der Facebook-Seite ausschließlich auf die Bundespartei übertragen worden, stellte Bundesfinanzreferent Hubert Fuchs in einer Aussendung fest. Zur Rechnungshof-Kritik, dass nicht alle Vereine von Wirtschaftsprüfern in Bezug auf Spenden überprüft worden seien, hielt Fuchs fest, dass der "versehentlich nicht mitgesendete Prüfbericht" des Wirtschaftsprüfers für das "Institut für Sicherheitspolitik" am Dienstag dem Rechnungshof übermittelt worden sei.

>> zum Rechenschaftsbericht der FPÖ

(APA)

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