Wiens Topwinzer Fritz Wieninger ist selig: Ab Herbst wird gesetzlich geregelt, was ein Gemischter Satz ist.
Wien. Die Hamburger „Zeit“ philosophiert in ihrer jüngsten Ausgabe über das „Mischen im Keller“. Die Autoren stellen die Frage, ob Weine denn nur reinsortig sein müssen, ob es nicht auch ein bisschen durchmischt sein darf. Sie finden, ach wie niedlich, in Deutschland eine Winzerin, in deren Weingarten Riesling und Traminer wachsen. Sie keltert die Trauben gemeinsam und nennt den Wein: „Gemischter Satz.“
Von Wien ist in dem Artikel keine Rede. Und Wiens bekanntester Winzer, Fritz Wieninger, hat auch gar nichts dagegen. Denn mit so einem „Gemischten Satz“ hätte er keine Freude. Gemeinsam mit den Kollegen Rainer Christ, Michael Edlmoser, Richard Zahel, dem Weingut Cobenzl und dem Weingut Mayer am Pfarrplatz bildet der Stammersdorfer Winzer die Gruppe „WienWein“. Und ihr gemeinsames Anliegen ist der „Wiener Gemischte Satz“.
Das Retroprojekt ist voll im Trend. Dabei gibt es den Gemischten Satz in Wien seit mehr als 200 Jahren. In der Chronik des Stifts Zwettl ist allerdings nur vom delikaten „Nußberger“ die Rede. Von billigem Schankwein, zu dem der Ur-Wiener Wein nach dem Weltkrieg degradiert wurde, war da keine Rede. Und ist mittlerweile auch keine Rede mehr. Der Gemischte Satz ist so begehrt, dass es immer mehr Plagiate auf dem Markt gibt. Jeder will einen Gemischten Satz auf der Weinkarte haben. Doch was ist denn ein echter Wiener Gemischter Satz eigentlich?
„Das ist ein Wein, der in einem Weingarten gewachsen ist, und der aus mindestens drei verschiedenen Weinsorten besteht“, sagt Wieninger. Das ist nur eine grobe Beschreibung. Echte Ästheten beachten, dass keine der Rebsorten den Wein zu stark dominiert, dass die verschiedenen Sorten nicht in genauen Parzellen wachsen, sondern wild durcheinander. Dass ...
Einiges davon wird bald im Weingesetz festgeschrieben sein. „Es ist in Begutachtung“, erzählt Wieninger. Vor der Weinlese im Herbst soll es noch in Kraft treten.
Vorerst wird der Gemischte Satz im Namen des Gesetzes noch stiefmütterlich behandelt. Demnach genügen zwei Sorten und die müssen nicht im selben Weingarten wachsen. Fast wie in Deutschland.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.05.2010)