Warum Parteiangaben kaum überprüfbar sind

Schummelt die ÖVP bei den Wahlkampfkosten?
Schummelt die ÖVP bei den Wahlkampfkosten? (c) REUTERS (Leonhard Foeger)
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Die ÖVP will den „Falter“ klagen, weil dieser der Partei unlautere Tricks vorwirft. Tatsächlich gibt es Gesetzeslücken, die man „kreativ“ gestalten kann. Doch ob eine Partei illegal handelt, ist für den Rechnungshof schwer feststellbar.

Wien. Schummelt die ÖVP bei den Wahlkampfkosten? Das legt ein Bericht des „Falter“ nahe. Die Partei will das nicht auf sich sitzen lassen und auf Unterlassung klagen. Aber worum drehen sich die Vorwürfe und wieso ist es so schwer, Parteiangaben zu kontrollieren?

1. Worum geht es in der geplanten Klage der ÖVP gegen den „Falter“?

Die ÖVP soll 17 Punkte aus dem „Falter“-Bericht bemängeln. Es geht u. a. um den Vorwurf, die Partei habe zwei Millionen Kugelschreiber, die 2017 gekauft wurden, nicht als Wahlkampfkosten deklariert. Die ÖVP bestreitet das. Auch im heurigen Wahlkampf führt die ÖVP laut den Vorwürfen eine „doppelte Buchhaltung“, um offiziell unter der gesetzlichen Obergrenze von sieben Millionen Euro zu bleiben. Dies wird von der Partei ebenfalls dementiert. In der ÖVP vermutet man, dass die vom „Falter“ publizierten Papiere zuvor gefälscht worden sein könnten. Eigene Dokumente zur Verteidigung legte die ÖVP nicht vor.

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