EU bereitet sich auf harten Austritt vor

Großbritannien hat angekündigt, im Fall eines No-Deal-Brexit seine Zahlungen an die EU einzustellen.
Großbritannien hat angekündigt, im Fall eines No-Deal-Brexit seine Zahlungen an die EU einzustellen.APA/AFP/DANIEL LEAL-OLIVAS
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Irland und auch vielen Unternehmen in der EU, die bisher eng mit Großbritannien zusammengearbeitet haben, soll geholfen werden.

Brüssel. In Brüssel laufen ungeachtet der letzten Versuche in London, einen Hard Brexit zu verhindern, die Vorbereitungen für einen ungeordneten EU-Austritt der Briten. Am Mittwoch wird die EU-Kommission betroffenen Unternehmen Hilfe anbieten. Betriebe, die am Ausscheiden Großbritanniens aus dem Binnenmarkt leiden, sollen nicht nur technische, sondern auch finanzielle Unterstützung erhalten. Hierfür werden laut dem Magazin „Politico“ Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds und aus dem Fonds zur Abfederung von Auswirkungen der Globalisierung bereitstehen.

Für Irland hat die EU-Kommission bereits ein eigenes Hilfsprogramm vorbereitet, da das Land durch seine enge wirtschaftliche Verflechtung mit Nordirland und Großbritannien mehr als alle anderen Mitgliedstaaten betroffen sein wird. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung geht davon aus, dass ein Hard Brexit Irland 1,24 Prozent seiner Wirtschaftsleistung kosten wird.

Zahlungsausfall erwartet

„Unsere Arbeitsthese ist, dass es am 31. Oktober zum Brexit kommt“, bestätigte die Sprecherin der EU-Kommission Mina Andreeva am Dienstag. Sie wies auch darauf hin, dass Brüssel mittlerweile einen ungeordneten Austritt Großbritanniens für wahrscheinlich halte. Dieser dürfte auch Umschichtungen im EU-Budget notwendig machen. Denn Großbritannien hat angekündigt, im Fall eines No-Deal-Brexit seine Zahlungen an die EU einzustellen.

Zum einen werden in Brüssel Kürzungen im Gemeinschaftsbudget vorbereitet. Es wird aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Zahlungen der Mitgliedsländer vorübergehend erhöht werden müssen. Anders als den Nationalstaaten ist es der Europäischen Union nicht erlaubt, Schulden aufzunehmen, wenn es bei ihren finanziellen Verpflichtungen zu Engpässen kommt. (ag./wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2019)

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