"Panama Papers": Hypo Vorarlberg kämpft weiter gegen Strafe

Der Bundesverwaltungsgericht lehnte eine Beschwerde der Hypo Vorarlberg ab. Die Bank will nun vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat eine Beschwerde der Hypo Vorarlberg Bank AG gegen eine von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verhängte Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro zurückgewiesen. Das BVwG habe das Straferkenntnis "in allen Spruchpunkten bestätigt", informierte die FMA. Die Hypo gibt sich damit nicht zufrieden und will vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Die FMA hat die Entscheidung des BVwG Ende August auf ihrer Homepage vermeldet, als erstes Medium wurde die Vorarlberger Wirtschaftspresseagentur darauf aufmerksam. Das BVwG habe die ordentliche Revision der Hypo Vorarlberg gegen die Sanktion für nicht zulässig erklärt, hieß es bei der FMA. Die im März vergangenen Jahres verhängte Strafe der FMA steht im Zusammenhang mit den sogenannten "Panama Papers". Ausgesprochen wurde die Strafe "wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung".

Konkret wurden die mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden, der systematische Einsatz von Dritten, welcher eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lasse sowie die Nichterstattung einer Verdachtsmeldung beanstandet. Die von der FMA über die Hypo Vorarlberg verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entspricht wegen der Schwere der Vergehen rund drei Prozent der möglichen Höchststrafe von 15,6 Millionen Euro.

Die Hypo Vorarlberg zeigte sich von allem Anfang an von der Rechtmäßigkeit ihrer Geschäfte überzeugt. Man habe sich strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten, betonten die Hypo-Vorstände schon im vergangenen März. Schon damals gingen sie davon aus, dass "die Höchstgerichte darüber zu urteilen haben (werden), wer recht hat". An dieser Haltung hat sich seither nichts geändert. "Der Vorstand wird in dieser Sache alle rechtlichen Schritte unternehmen und das Erkenntnis beim Verwaltungsgerichtshof anfechten", wurde seitens des Bankhauses in einer Stellungnahme gegenüber der Wirtschaftspresseagentur betont.

(APA)

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