VW-Skandal: Grazer Richterin möchte OGH-Entscheidung abwarten

16 Klagen sind an Landesgerichten wegen des VW-Abgasskandals anhängig. In Graz wird auf unbestimmte Zeit nicht verhandelt.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz hat sich am Mittwoch mit der VW-Sammelklage beschäftigt. Die Einzelrichterin erklärte, sie wollte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) abwarten, bis dahin wird die Verhandlung auf unbestimmte Zeit erstreckt. Das bedeutet keine Vertagung, keine Unterbrechung und keine Entscheidung über die Zuständigkeit.

Damit hielt sich die Richterin alle Optionen offen, eine Entscheidung über eine mögliche Zuständigkeit - und damit die Führung eines Prozesses - steht in Graz also noch aus.

Der VW-Konzern hat 2015 die Abgasmanipulationen mittels spezieller Software zugegeben. Drei Jahre später wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelklage eingebracht, an der sich rund 10.000 Personen beteiligten. Der Gesamtstreitwert beträgt 60 Millionen Euro.

Die 16 Klagen sind in den Landesgerichten Eisenstadt, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Korneuburg, Krems, Leoben, Linz, Ried/Innkreis, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Wels, Wien, Wiener Neustadt anhängig. Dabei war das Vorgehen der Einzelrichter bisher unterschiedlich. So fand in Krems und Salzburg bisher keine Verhandlung statt, weil im Vorfeld über die Befangenheit des zuständigen Richters diskutiert wurde. In Ried wurde für 16. September die erste Verhandlung angesetzt.

Viele Gerichte, viele Varianten

In den übrigen 13 Gerichtssprengeln hat es verschiedene Varianten gegeben: So wurde in Eisenstadt, Korneuburg, Wiener Neustadt und Leoben entschieden, dass die Zuständigkeit gegeben ist, ein Beschluss kann vorerst aber nicht gefasst werden, da VW Rechtsmittel eingelegt hat, über die erst entschieden werden muss. Das Landesgericht Feldkirch entschied, dass keine Zuständigkeit vorliegt.

In Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten, Steyr und Wels wurden die Verhandlungen unterbrochen. Klagenfurt beschloss eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, teilweise hat der VKI Rechtsmittel eingelegt. In Linz und Wien hat es zwar im Juli jeweils eine Verhandlung gegeben, die Entscheidung über die Zuständigkeit wurde allerdings nicht sofort gefällt, sondern ist noch ausständig.

Teilweise haben bei den einzelnen Landesgerichten vor Beschlussfassung über die Zuständigkeit Verhandlungen stattgefunden, teilweise nicht. In einigen Fälle kam der Einwand von VW, dass das Gericht in Senatsbesetzung zu entscheiden hätte. "Aus unserer Sicht ist dieser Einwand - wie viele andere - als Verzögerungstaktik anzusehen", hieß es seitens des VKI.

VW hatte zugegeben, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Aus Sicht des VKI haben die betroffenen Autobesitzer daher zu viel für ihre Autos bezahlt, weil diese wegen der "Umschaltlogik" - also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung - nicht zulassungsfähig gewesen seien. Dafür fordern die Konsumentenschützer einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes. Außerdem soll der Autokonzern für sämtliche Folgeschäden haften, die sich aus der Manipulationssoftware und dem nach dem Publikwerden des Dieselskandals eingespielten Update ergeben haben.

(APA)

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