Klimaanlagen

Vorbereitet für die heiß ersehnte Kühlung

Ausgerüstet für die nächste Hitzewelle: fix montierte Klimaanlage.
Ausgerüstet für die nächste Hitzewelle: fix montierte Klimaanlage.Getty Images
  • Drucken

Experten erklären, was es beim Einbau zu beachten gilt und warum man sich gerade jetzt im Herbst darum kümmern sollte.

Der Sommer 2019 liegt zwar in den letzten Zügen, gibt aber immer noch kräftige Lebenszeichen von sich. Hitzetage und Tropennächte haben so manchem das Leben, besonders im Ballungsräumen, zur Qual gemacht. Vor allem dann, wenn nicht einmal der Rückzug in die eigenen vier Wände Abkühlung gebracht hat. Dementsprechend steht bei vielen angesichts der Klimaszenarien für die nächsten Jahre der Wunsch nach einer Klimaanlage ganz oben. Soll dieser in die Tat umgesetzt werden, gibt es kaum eine bessere Zeit dafür als den Herbst, allenfalls auch das kommende Frühjahr. Und zwar aus guten Grund – die Realisierung geht jetzt nämlich deutlich rascher über die Bühne als in der heißen Jahreszeit. „Im Herbst haben wir eine Vorlaufzeit von einer bis maximal drei Wochen“, heißt es bei den TVG Klimaanlagen-Profis. Im Sommer müsse man hingegen rund sieben Wochen auf die heiß ersehnte Kühlung warten.

 

Mobil, Mono oder Split?

Möglichkeiten, die Wohnung auf angenehme Temperaturen herunter zu kühlen, gibt es verschiedene. Monoblockgeräte, sei es mobil oder fix montiert, saugen die Innenraumluft an, kühlen einen Teil davon ab und geben diesen wieder in den Raum ab. Der Rest wird über einen Schlauch nach draußen geblasen. Genau da liegt aber ein Knackpunkt: Entweder muss dafür ein Fenster geöffnet sein, was durch den Unterdruck wieder warme Außenluft in den Raum saugt. Oder man legt den Schlauch durch ein Loch in der Fensterscheibe nach draußen. „Das wiederum hat zur Folge, dass bei einem Wärmedämmglas genau dieser Effekt durch das Loch zunichtegemacht wird“, sagt Sabine Vogel, Beraterin von Die Umweltberatung. Dazu kommt, dass diese Geräte oft laut sind – und gefährlich. Christian Leiner, Landesinnungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer: „Bei mobilen Klimageräten muss man unbedingt darauf achten, dass bei Vorhandensein von Gasthermen, Kaminöfen oder Festbrennstoffherden kein Unterdruck im Raum entsteht“. Andernfalls könne sich Unterdruck bilden und Kohlenmonoxid breit machen. „Im Idealfall stellt man mobile Klimageräte nur in jenen Räumen auf, in denen es keine raumluftabhängige Feuerstätte gibt, oder man setzt diese mittels Hauptschalter außer Betrieb“, rät Leiner. Sich dabei auf den Thermostat zu verlassen, sei nicht sicher genug: „Möglicherweise springen die Therme oder der Kaminofen doch einmal an.“
Sicherer zu handhaben und deshalb zunehmend beliebt sind Splitgeräte, die aus einem Innenteil, dem Kühlgerät, und einem Außenteil, dem Kondensator, bestehen. Das Innengerät entzieht die Wärme, wodurch sich das Kältemittel in der Klimaanlage gasförmig ausbreitet. Der Verflüssiger, der außen montiert wird, gibt die Wärme an die Umgebung ab. Diese Geräte gelten als leiser und effizienter als mobile Klimageräte.

 

Kühlleistung berechnen

Bevor man sich für ein bestimmtes Gerät entscheidet, sollte auf alle Fälle die erforderliche Kühlleistung berechnet werden. „Dafür werden verschiedene Faktoren, von der Himmelsrichtung über die Fensterfläche bis zum Raumvolumen und der Beschaffenheit des Fußbodens mit einbezogen“, heißt es bei TVG. Ebenfalls berücksichtigt wird eine etwaige Dämmung des Gebäudes.

Doch nicht nur die richtige Dimensionierung der Klimaanlage, auch rechtlich muss einiges beachtet werden. So dürfen Splitgeräte nur von Fachfirmen installiert werden. „Eine Privatperson darf nicht in den Kältekreis eingreifen“, so der TVG-Experte. Bevor es jedoch überhaupt so weit kommt, sollte man weiters noch ein paar Rechtsfragen klären. Mobile Klimagerät dürfen zwar jederzeit in der Wohnung aufgestellt werden, anders sieht es hingegen bei Klimaanlagen aus: Je nach Bundesland und Größe ist möglicherweise eine Genehmigung der Baubehörde erforderlich.

Auch der Vermieter muss seinen Sanktus geben, stellt doch der Einbau einer Klimaanlage nach Angaben der Mietervereinigung eine wesentliche Veränderung des Mietgegenstandes dar. Mieter müssen diesen dem Vermieter daher schriftlich anzeigen und dem Schreiben Pläne und Kostenvoranschläge beilegen. Der Vermieter hat nach Erhalt des Schreibens zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. Tut er das nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Wird die Anlage ohne Bewilligung installiert, kann das eine Besitzstörungsklage des Vermieters nach sich ziehen. Der Einbau einer Klimaanlage gegen den Willen des Vermieters ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wohnungseigentümer wiederum brauchen neben der Genehmigung der Baubehörde auch die Zustimmung aller Miteigentümer. Legt sich einer quer, kann ein Außerstreitverfahren in die Wege geleitet werden.

Übrigens: Eine Klimaanlage im Herbst einbauen zu lassen hat noch einen anderen Vorteil. „Man kann mit manchen Geräten in der Übergangszeit auch heizen“, sagt der TVG-Experte. Oder entfeuchten oder die Raumluft filtern. Apropos filtern: Aus hygienischen Gründen sollte die Klimaanlage, wie auch jene im Auto, regelmäßig gewartet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2019)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.