Ibiza-Video: Gudenus erwirkt einstweilige Verfügung gegen Anwalt

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20 05 2019 IBIZA Villa Ferienhaus Finca Oesterreichs Vizekanzler Heinz Christian STRACHE timago images / Reichwein
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Der Wiener Anwalt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gehandelt wird, darf das Video nicht weiterverbreiten - zumindest vorläufig nicht.

Der ehemalige FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hat eine einstweilige Verfügung gegen jenen Wiener Anwalt erwirkt, der als mutmaßlicher Hintermann des Ibiza-Videos gilt. Demnach sei es diesem nun etwa verboten, das Video oder Teile dessen zu veröffentlichen, sagte Gudenus' Rechtsvertreter Heinz-Dietmar Schimanko dem Ö1-"Mittagsjournal".

Auch sei dem Anwalt, der angeblich die Fäden hinter der Entstehung des Videos gezogen haben soll, untersagt, dieses insgesamt oder Teile davon weiterzugeben oder anderen Personen vorzuspielen beziehungsweise zugänglich zu machen. Auch die Anfertigung neuerlicher Aufnahmen seien ihm verboten.

Anwalt will gegen Entscheid ankämpfen

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien habe einem Antrag Gudenus' auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Der Ex-FPÖ-Klubobmann hat zudem auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Für das Gericht sei maßgeblich gewesen, dass der beklagte Rechtsanwalt seinen Anwaltsstatuts missbraucht habe, um diese "arglistige Täuschung" an Gundenus zu begehen, so Schimanko.

Richard Soyer, der Rechtsvertreter des beklagten Anwalts, wiederum betonte gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal", dass es sich um eine vorläufige Gerichtsentscheidung handle, die man bekämpfen wolle. Sein Mandant habe sich wegen der laufenden Ermittlungen der "Soko Ibiza" und seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten nicht umfassend verteidigen können.

(APA)

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