Höchstrichter bestätigen Wiens Anwaltswahlen

Vizepräsident und Gremien wurden korrekt bestellt.

Wien. Der Oberste Gerichtshof entschied in der Vorwoche über Anfechtungen der Wahl zur Wiener Anwaltskammer. Keiner davon sei stattgegeben worden, bestätigte die Kammer der „Presse“. Auch die Wahlen der Ausschussmitglieder, der Mitglieder des Disziplinarrates, der Delegierten zur Vertreterversammlung sowie die Kür des Vizepräsidenten sind somit nun gültig. Wer warum angefochten hat, wollte die Kammer vorerst nicht sagen.

Für Aufsehen hatte vor allem die Stichwahl um das Vizepräsidentenamt gesorgt. Nach der Vorauswahl in der Sobranje hätte der frühere FPÖ-Politiker Rüdiger Schender zum Zug kommen sollen. Eric Heinke trat trotzdem gegen ihn an und setzte sich in der Stichwahl durch. Die hatte Präsident Michael Enzinger angeordnet, weil unklar war, ob für Schender die Mehrheit der gültigen (nicht auch der abgegebenen) Stimmen im 1. Durchgang reichte.(aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2019)

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