Gudenus erwirkt „Video-Stopp“

Ex-FPÖ-Klubobmann Johan Gudenus.
Ex-FPÖ-Klubobmann Johan Gudenus.(c) Daniel Novotny
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Jener Wiener Anwalt, der als „Ibiza Video“-Hintermann gilt, darf dieses nicht weiter verbreiten – die Medien schon.

Wien. Ex-FPÖ-Klubobmann Johan Gudenus hat vorerst Recht bekommen. Das Wiener Landesgericht für Zivilsachen hat in einer Einstweiligen Verfügung (EV), die die Website „EU-Infothek“ veröffentlichte, entschieden, dass jener Wiener Anwalt, der als Hintermann des Ibiza-Videos gilt, dieses ab sofort nicht mehr verbreiten darf. Auch neue Ton- und Bildaufnahmen darf er nicht anfertigen.

Heißt das, dass das Ibiza-Video aus der Öffentlichkeit verschwindet? Nein. Denn die Verfügung richtet sich nur gegen besagten Anwalt. Der rechtliche Vertreter von Gudenus, Heinz-Dietmar Schimanko, schließt zwar auch Klagen gegen Medien nicht aus, doch der jetzige Erfolg lässt keine Prognose für weitere Versuche, die Verbreitung zu stoppen, zu, wie Medienrechtsanwalt Thomas Höhne klarstellt. Immerhin seien die bisher bekannten Videoinhalte „von höchst legitimen öffentlichen Interesse.“ Die EV, sagt Höhne, stelle vielmehr speziell auf die Person des beklagten Anwalts ab. Dieser, so argumentiert das Gericht, habe seine Pflichten als Anwalt bei der Anbahnung jenes fiktiven Immobiliendeals, der erst das spätere Video in der Finca ermöglichte, verletzt. Als Treuhänder hätte er auch die Interessen von Gudenus wahren und ihn vor der falschen Identität der Oligarchennichte warnen müssen.

Gericht glaubt an weitere Kopie

Weiters sieht das Gericht die für die EV nötige (Wiederholungs-)Gefahr für gegeben an. Denn erstens sei es wahrscheinlich, dass der Anwalt noch Zugriff auf eine digitale Kopie des Videos habe – man wisse auch nicht, ob diese mehr beinhalte als „Spiegel“ und „SZ“ kennen. Zweitens habe der Beklagte das Video in der Vergangenheit mehreren Personen angeboten. Richard Soyer, der Rechtsvertreter des Beklagten, kündigte auf „Ö1“ an, die EV bekämpfen zu wollen (wenn auch ohne aufschiebende Wirkung). Sein Mandant habe sich wegen der Ermittlungen der Soko Ibiza und seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht umfassend verteidigen können. Inhaltlich klagt Gudenus auf Herausgabe des Videos und Schadenersatz. (uw)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2019)

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