100.000 Euro Strafe für LG nach schlechtem Kundensupport

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Zwei Kunden wandten sich in Australien wegen Einbrenneffekten in ihren Fernsehgeräten an den LG-Kundensupport. Und wurden abgewiesen. Zu Unrecht, wie nun der australische Gerichtshof urteilte.

Es ist der erklärte Albtraum eines jeden Kunden, wenn er sich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen muss. Positive Beispiele in denen Anfragen in Kürze zur Zufriedenheit aller geklärt werden können, haben Seltenheitswert. Eher die Norm sind, ewige Warteschleifen, ungeklärte Zuständigkeiten und unfreundliche Mitarbeiter, die schnellstmöglich den Anrufer loswerden möchten. Dass ein derartiges Vorgehen auch teuer werden kann, musste der südkoreanische Hersteller LG lernen.

In Australien wurde das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt.

Einbrenneffekte

Der Hintergrund: Zwei Kunden kauften 2013 je einen Plasma- und einen LCD-Fernseher. Nach knapp 18 Monaten traten die ersten Bildschirmfehler auf. Das Bild brannte sich ein. Ein Nachteil, der auch OLED-Bildschirmen bereits seit geraumer Zeit nachgesagt wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel das Sender-Logo auch nach dem Umschalten auf einen Sender schemenhaft noch zu erkennen ist. Eine Einschränkung des Sehgenusses, vor allem wenn man die Preise für OLED-Geräte von vor ein paar Jahren noch vor Auge hat."Bildeinbrennen kann auftreten, wenn Bilder wiederholt oder für längere Zeit an derselben Stelle angezeigt werden. Dies ist keine Störung des Fernsehgeräts. Vermeiden Sie die Anzeige von Bildern, die zu Bildeinbrennen führen", heißt es in den Garantiebedingungen von LGs OLED-Geräten. Bemerkbar machen sich diese, wenn ein statisches Bildelement wie ein Sender-Logo oder bei Spielen, wenn der Gesundheitsbalken stundenlang angezeigt wird. Dieses ist dann auch beim Umschalten noch immer zu erkennen. Vermeidet man die stundenlange statische Anzeige von Inhalten bleibt man davon verschont.

Die sogenannten Einbrenneffekte haben nichts mit Hitzebildung zu tun, auch wenn es der Name vermuten mag. Der Begriff stammt aus der Zeit der CRT-Monitore, wo Licht emittierendes Phosphor, welches das Bild erzeugt, mit der Zeit seine Leuchtkraft verliert.

OLED steht für Organic Light Emitting Diode. Die Technologie zeichnet sich dadurch aus, dass die Pixel selbst leuchten. Geräte kommen somit ohne Hintergrundbeleuchtung aus.

Aber je heller und länger OLED-Bildschirme strahlen, umso schneller verlieren sie ihre Leuchtkraft. Einbrenneffekte entstehen dadurch, dass diese Pixel schneller erloschen sind, als die daneben befindlichen. Es handelt sich um ein unausgewogenes Altern.

Der LG-Kundensupport versuchte beide Anfragen abzuwimmeln. Den zwei Kunden wurde erklärt, dass der Hersteller nicht für die Einbrenneffekte zuständig sei. Und erklärte damit die Sache für erledigt. Auch in den Garantiebedingungen nimmt der Hersteller die Nutzer in die Pflicht: "Bildeinbrennen kann auftreten, wenn Bilder wiederholt oder für längere Zeit an derselben Stelle angezeigt werden. Dies ist keine Störung des Fernsehgeräts. Vermeiden Sie die Anzeige von Bildern, die zu Bildeinbrennen führen."

Der australische Gerichtshof teilte die Meinung des Herstellers aber nicht. Dieses vertritt die Meinung, dass die Service-Line zumindest den Kunden über die Rechte und Möglichkeiten hätte aufklären müssen. Außerdem gebe es neben der Garantie auch noch eine Verbrauchergarantie, und diese geben Käufern das Recht auf Geräte in akzeptabler Qualität. Dies sei durch die Aussagen des Kundensupports missverständlich ausgelegt worden. Beinahe sei - so das Gericht - die Verbrauchergarantie geleugnet worden. Deshalb bestätigte das Bundesgericht nun den Beschluss der Verbraucherkommission. 2017 wurde dies in der ersten Instanz noch abgewiesen.

In einem ersten Statement gegenüber Zdnet erklärte LG, dass es nicht Ziel gewesen wäre, Verbraucherrechte zu missinterpretieren. Es sei auch vom Gericht festgestellt worden, dass es sich nicht um ein systematisches Vorgehen handelte.

Das Gericht verurteilte LG Australien zu einer Strafe von 100.000 Euro.

>>> UPDATE: LG hat sich an uns gewendet, da das besagte Urteil doch nicht in Zusammenhang mit Problemen beim Einbrennen von OLED-TVs steht. Die betroffenen Kunden haben stattdessen einen LCD-Fernseher und einen Plasma-TV verwendet, was aber nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen sei.

>>> Heise.de

(bagre)

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