Bis 30.November 2010 darf man keine ungedeckten Leerverkäufe von Aktien der Erste Group Bank, Raiffeisen International, Uniqua und VIG tätigen. Das seit Oktober 2008 gültige Verbot wurde erneut verlängert.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verlängert das schon früher prolongierte und derzeit bis Ende Mai geltende Verbot für ungedeckte Leerverkäufe von österreichischen Finanztiteln ein weiteres Mal - bis einschließlich 30. November 2010. Betroffen davon sind die Aktien der Erste Group Bank, Raiffeisen International Bank-Holding, UNIQA Versicherungen und Wiener Städtische Versicherung (Vienna Insurance Group), teilte die FMA am Dienstag mit.
Verbot bereits acht mal verlängert
Die FMA verbietet den ungedeckten Leerverkauf von Finanztiteln schon seit 27. Oktober 2008. Das Verbot, das immer für maximal 6 Monate gilt, wurde damit bisher acht mal verlängert. Mit dem Verbot von Leerverkäufen sollen Spekulationen auf fallende Aktienkurse verhindert werden. Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie weder besitzen noch geliehen haben. Sie spekulieren auf fallende Kurse, um sie dann billiger zurückkaufen können.
In Deutschland sind seit 19. Mai "ungedeckte Leerverkäufe" in Aktien von zehn führenden Finanzunternehmen sowie in Staatsanleihen aus Euro-Ländern unbefristet verboten. Auch der Handel mit bestimmten Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Staatsanleihen der Euro-Zone wurde von der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin untersagt. Die BaFin hatte das Verbot im Februar 2010 auslaufen lassen und war dafür mehrfach kritisiert worden. Die deutsche Behörde hat damals das Auslaufen damit begründet, dass sich die Lage an den Finanzmärkten so weit verbessert habe, dass auf eine weitere Verlängerung verzichtet werden könne. Das war allerdings vor Eskalation der Griechenland-Krise.
(APA)