Symbolbild

Richterspruch für ein halbes Gasrohr

Ein EU-Gerichtsurteil über die relativ kleine Pipeline Opal dürfte große Folgen für Russlands Gasexport nach Europa haben. Warschau und Kiew triumphieren über Berlin und Moskau.

Wien. In Luxemburg hat sich zu Beginn dieser Woche möglicherweise bereits entschieden, wie und auf welchen Wegen Europa künftig seine großen Gasmengen aus Russland geliefert bekommen wird. Dabei hat der in Luxemburg beheimatete Gerichtshof der Europäischen Union in Wirklichkeit nur über das Schicksal der relativ kleinen Pipeline Opal (eine Abkürzung für Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) befunden.

Diese führt von der deutschen Ostseeküste Richtung Süden bis an das deutsch-tschechische Grenzgebiet (später soll Gas auf dieser Route auch weiter nach Österreich fließen). Und – so das Urteil der EU-Richter am Dienstag – sie darf künftig nicht mehr zu 100 Prozent vom russischen Gaskonzern Gazprom für die Weiterleitung des über die Ostsee exportierten Gases genutzt werden.

Die Richter kippten damit wohlgemerkt einen Beschluss der EU-Kommission von 2016, der dem Konzern ausnahmsweise nicht nur eine partielle, sondern eine totale Nutzung von Opal erlaubt hatte, zumal die Pipeline auf lange Sicht ohnehin von niemand anderem beliefert werden kann. Der uneingeschränkte Zugang für Gazprom aber war folglich ein wichtiger Faktor für den Bau der umstrittenen zweiten Ostseepipeline Nord Stream 2 gewesen, die unter anderem von der OMV mitfinanziert wird und mit Jahresende ihren Betrieb aufnehmen soll.

Die Presse

Schützenhilfe für die Ukraine

In einer ersten Reaktion sagte Gazprom nun, das Gerichtsurteil auf seine juristischen und kommerziellen Folgen hin zu prüfen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.