EuGH: Recht auf Widerruf hat Grenzen

Darlehensvertrag nach neun Jahren nicht widerrufbar.

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Justiz auf Grenzen des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei Darlehensverträgen hingewiesen. Der EuGH stellte in einem gestern verkündeten Urteil zu einem im Fernabsatz abgeschlossenen Immobiliendarlehen klar, dass das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist von 14 Tagen erlischt, wenn der Vertrag voll erfüllt ist.

Eine Bank verletzt demnach auch nicht ihre Informationspflicht, wenn sie auf diese Einschränkung hinweist, so der EuGH (Az. C-143/18).

Im konkreten Fall wollte ein Ehepaar einen Vertrag über ein Immobiliendarlehen bei einer Bank nach knapp neun Jahren widerrufen, weil es fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei. Das damit befasste Landgericht Bonn rief deshalb den EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie an. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2019)

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