Demokratie

Soll das Volk Gesetze machen?

Archivbild: Das Ausweichquartier des Parlaments am Wiener Heldenplatz.
Archivbild: Das Ausweichquartier des Parlaments am Wiener Heldenplatz. Fabry / Die Presse
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Viele fordern den Ausbau der direkten Demokratie. Doch manche orten Gefahren, wenn abseits des Parlaments Beschlüsse fallen. Die Abschaffung des Bundesrats ist ebenso ein Thema wie die Ausweitung des Wahlrechts: Muss der Bundespräsident künftig kein Österreicher mehr sein?

ÖVP

Vor der Wahl 2017 forderte die ÖVP verpflichtende Volksabstimmungen, wenn zehn Prozent der Bevölkerung ein Anliegen unterstützen. Viele glaubten, dass zehn Prozent der Wahlberechtigten (640.000 Personen) gemeint seien. Nach der Wahl betonte die Partei, dass sie zehn Prozent der Gesamtbevölkerung (inklusive Ausländer und Kinder) gemeint habe. Dementsprechend wurde im Regierungsprogramm festgelegt, dass Volksbegehren erst ab 900.000 Unterschriften zur Volksabstimmung und zu einem Gesetz abseits des Parlaments führen dürfen. Diese Neuerung war aber erst für 2022 paktiert, die Koalition platzte zuvor.

Die ÖVP betont nun, dass die Novelle trotzdem und mit der Hürde von zehn Prozent („der Bevölkerung“) kommen soll. Gesetze dürfe das Volk aber nur dann selbst machen, wenn diese grund-, menschen- und völkerrechtlichen Grundsätzen entsprechen. Das Wahlrecht soll Österreichern vorbehalten bleiben, Vorzugstimmen sollen „mehr Gewicht“ erhalten.

SPÖ

Die Sozialdemokratie ist beim Thema direkte Demokratie vorsichtig. Sie will keinen Automatismus in dem Sinne, dass eine bestimmte Zahl von Bürgern Gesetze abseits des Parlaments erzwingen kann. Aus Volksbegehren könnten schließlich auch Ideen entspringen, die dem Minderheitenschutz oder Grundrechten zuwiderlaufen, argumentiert die Partei.

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