Bei fünf von 32 Hausdurchsuchungen gab es laut Oberlandesgericht Graz keine hinreichende Verdachtslage.
Fünf von 32 Hausdurchsuchungen bei mutmaßlich Rechtsradikalen im vergangenen April sind für rechtswidrig erklärt worden. Das Grazer Oberlandesgericht bestätigte am Freitag einen entsprechenden „Kurier"-Bericht. Grund dafür war die "nicht hinreichende Verdachtslage", wie Sprecherin Elisabeth Dieber erklärte.
Die Razzia erfolgte bei Besuchern eines Konzerts eines als rechtsradikal bekannten Sängers, das im Jänner 2018 in St. Barbara im Mürztal stattgefunden hatte und von mehreren mutmaßlichen Neonazis besucht worden sein soll. Bei den Hausdurchsuchungen mehr als ein Jahr später wurden einige Schlagstöcke, Messer und einschlägige Fahnen beschlagnahmt, festgenommen wurde niemand. Die Verdächtigen wurden nach dem Verbots- und Waffengesetz angezeigt.
Ermittlungen gegen mehr als 90 Beschuldigte eingeleitet
Die Razzien fanden in allen Bundesländern außer Tirol statt. 217 Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), der zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz, des Einsatzkommandos Cobra und der jeweiligen Einsatzeinheiten in den Ländern beteiligt. Ermittlungen gegen mehr als 90 Beschuldigte wurden eingeleitet.
Hauptbeschuldigter ist ein 1990 geborener Steirer, der den Gig organisiert hatte. Der Veranstalter war bereits einschlägig bekannt und nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Deshalb habe das BVT das Konzert, bei dem rechtsradikales Gedankengut verbreitet worden sein soll, beobachtet und Meldung an die Staatsanwaltschaft erstattet.
(APA)