Maurer-Prozess: "Behaupte nicht, dass jemand anderer Zugang zu meinem Twitter-Account hat"

APA
  • Drucken

Sigrid Maurer, Grünen-Kandidatin für die Nationalratswahl, musste sich erneut wegen übler Nachrede im Wiener Landesgericht verantworten. Das Wiener Oberlandesgericht hatte ihre Verurteilung aufgehoben.

Der viel diskutierte Prozess rund um die Privatklage gegen die Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede ging heute, Montag, am Straflandesgericht in die zweite Runde. Maurer, die für die Grünen für die Nationalratswahl kandidiert, war von dem Besitzer eines Bier-Geschäftes geklagt worden, weil sie ihn als Absender obszöner Nachrichten bezeichnete. Er bestritt, der Verfasser zu sein. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an. Die Beweiswürdigung des Erstgerichts "habe kein stimmiges Bild" ergeben, begründete das OLG seine Entscheidung. 

Nachrichten „in Auftrag gegeben"?

Die Parteien verfolgten auch in der zweiten Auflage des Prozesses dieselbe Argumentation: Herr L., der Bierhändler, behauptete, er habe die Nachrichten an Maurer nicht geschrieben, obwohl sie von seinem privaten Facebook-Account abgeschickt worden waren. Andere hätten Zugang zu dem Account gehabt: Entweder hätte jemand den Computer in seinem Lokal benutzt, oder sich von außen in seinen Account eingeloggt. Der Bierhändler brachte aber noch eine weitere Theorie ins Spiel: Vielleicht sei das alles „inszeniert, in Auftrag gegeben“ worden.

Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager argumentieren, dass die Indizien dafür sprechen, dass Herr L. selbst die Nachrichten geschickt habe. Und sollte er es nicht gewesen sein, liege es an ihm dies zu beweisen.

Anklage auf Beleidigung?

Was im zweiten Durchgang neu dazu kam: Zu Beginn des Prozesses hat Adrian Hollaender, Anwalt des Bierhändlers, die Anklage auf einen dritten Punkt, Beleidigung, erweitert: Maurer habe den Ankläger L. in einer privaten Nachricht „Arschloch" genannt, diese Bezeichnung dann anschließend – auch auf Twitter – wiederholt. Der Anwalt las Maurer mehrmals deren Tweets vor, und fragte, ob sie die so geschrieben habe. Maurer darauf: "Ja, wahrscheinlich“. Und „Ich behaupte nicht, dass jemand anderer Zugang zu meinem Twitter-Account hat.“

Die private Nachricht, in der Maurer geschrieben haben soll: „Diese körperlichen Drohungen wünsche ich nicht einmal diesem Arschloch“, wurden in der Zeitschrift „Alles Roger“ veröffentlicht. Maurer bestritt jedoch, je mit der Zeitschrift gesprochen zu haben. Ob die Erweiterung der Anklage vom Richter angenommen wird, ist noch nicht klar.  

>>> Maurer-Prozess mit neuen Vorzeichen [premium]

Nachbarin als Facebook-Expertin

Neben Maurer und dem Bierhändler Herr L. wurden am Montag auch zwei Zeugen befragt. Einerseits Frau K., die laut eigenen Aussagen die Nachbarin der Lebensgefährtin des Bierhändlers sei. Sie wollte darlegen, dass auch andere Personen Zugang zu dem Facebook-Accounts des Bierhändlers hatten. Sie habe entdeckt, dass „zehn oder elf andere Computer“ bei seinem Account angemeldet waren. Allerdings nicht zum Zeitpunkt, als die Nachrichten geschickt wurden, sondern erst ein gutes dreiviertel Jahr später. Ob ihre Aussagen für den Richter und die Urteilsverkündung relevant sein werden, ist noch nicht abzuschätzen. Jedenfalls dürfte Frau K. keine einschlägige technische Ausbildung haben.

Der zweite Zeuge war ein ehemaliger Stammkunde des Bierlokals. Herr L. hatte angegeben, dass der Zeuge an dem besagten Tag im Geschäft anwesend war - und somit ein potentieller Absender der Nachrichten gewesen sein könnte. Das bestritt der Zeuge, er sei an dem Tag nicht dort gewesen, sondern habe eine Fortbildung besucht.

OLG: „Unerreichbar hohe Latte"

Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie tags zuvor von dem Craft-Beer-Shop-Betreiber über Facebook obszöne und sexistische Nachrichten bekommen habe. Sie veröffentlichte sowohl die Nachrichten, als auch den Namen des Shopbetreibers. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der Mann klagte Maurer und behauptete, auch anderen Lokalbesuchern sei sein PC samt Facebook-Account zur Verfügung gestanden. Im Oktober 2018 wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, verurteilt worden, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Diesen Spruch hob das OLG auf.

Das OLG bemängelte die Ansicht des Erstgerichts, wonach Maurer der Wahrheitsbeweis nicht gelungen sei - also dass der Geschäftsbetreiber der wahre Absender der Nachrichten gewesen sei. Auch sei der Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine "gewisse Lebensnähe" zu beachten. „Die Latte für den Wahrheitsbeweis“ sei zudem „unerreichbar hoch" angesetzt worden, und die Beweiswürdigung habe insgesamt "kein stimmiges Bild ergeben"“, heißt es im Entscheid weiter.

Die Verhandlung begann um 10 Uhr. Die „Presse“ berichtete live im Ticker.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

PROZESS GEGEN SIGRID MAURER WEGEN UeBLER NACHREDE
Bierwirt-Prozess

Bierwirt zieht Privatanklage zurück, Sigrid Maurer freigesprochen

Der Prozess gegen die grüne Klubchefin ist nach zweieinhalb Jahren zu Ende. Der Lokalbetreiber muss nun die gesamten Prozesskosten tragen. Detail am Rande: "Willi" erschien diesmal.
Bierwirt-Prozess

Finale im Prozess gegen Sigrid Maurer

Am Mittwoch soll das „Bierlokal“-Urteil ergehen.
Klubobfrau Sigrid Maurer und Anwältin Maria Windhager
Teilerfolg

Maurer durfte Craftbeer-Shop-Betreiber beschimpfen

Das Bezirksgericht Josefstadt wies die Unterlassungsklage des Betreibers eines Craftbeer-Shops ab. Dieser hatte Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer geklagt.
PROZESS GEGEN SIGRID MAURER WEGEN UeBLER NACHREDE
Bierwirt-Prozess

Maurer-Prozess vertagt, weil "Willi" fehlte

Im Prozess wegen übler Nachrede, den der Betreiber eines Craft Beer-Lokals gegen die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer angestrengt hat, sollte am Montag der angebliche Verfasser der prozessgegenständlichen obszönen Facebook-Botschaften aussagen. Doch der meldete sich krank.
Sigrid Maurer (l.) kam mit Anwältin Maria Windhager zum Prozess. Privatankläger L., begleitet von Anwalt Adrian Eugen Hollaender (r.), machte Aufnahmen.
Gericht

Maurer-Prozess: Wo bleibt „Willi“?

Der Craft Beer Shop-Inhaber, der die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer wegen übler Nachrede anklagte, zauberte kurz vor Prozessende eine angebliche Schlüsselfigur herbei.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.