Wie können sich Frauen wehren, die derb-obszöne Botschaften bekommen? Eine Klarnamen-Pflicht für das Internet wird dieses Problem nicht lösen.
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wies vor Kurzem auf eine Lücke im Strafgesetz hin. Die Behörde verzichtet in der Ibiza-Causa auf eine Verfolgung von Heinz-Christian Strache wegen Vorteilsannahme (anderen Verdachtsmomenten wird weiter nachgegangen). Denn: Wenn vor der Wahl ein künftiger Amtsträger Geld fordert und verspricht, er werde sich nach der Wahl erkenntlich zeigen, dann ist das strafrechtlich gesehen: nichts. Und nun die Sache mit den obszönen Nachrichten. Klafft da schon wieder eine Lücke im Strafrecht?
Eigentlich ja. Sofern man nur das Strafrecht als Heilmittel sieht. Es gibt keine brauchbare Bestimmung, die das Versenden von vulgär-sexistischen Texten unter Strafe stellt, solange diese Texte nicht an die Öffentlichkeit gelangen und die Betroffenen - fast immer sind es Frauen - vor aller Augen bloßstellen.
Man könnte einen neuen Tatbestand basteln. Doch wie weit soll dieser gehen? Selbst wenn man ihn hat - es bräuchte Legionen von Staatsanwälten, die jede von A nach B geschickte Facebook-Derbheit verfolgen.
Die politisch diskutierte Klarnamen-Pflicht im Internet würde einen zweiten Bierlokal-Fall auch nicht verhindern. Aber o.k.: Diese Pflicht soll in erster Linie Hasspostings hintanhalten. Diese sind in sozialen Medien öffentliche Lektüre.
Zurück zum Nämlichen: Opfer durch die öffentliche Debatte darin zu bestärken, Flagge zu zeigen, Beratungsstellen aufzusuchen, jedenfalls nicht zu schweigen, klingt nach wenig. Ist es aber nicht.