Bierwirt versus Sigrid Maurer, Teil 2

PROZESS GEGEN SIGI MAURER WEGEN �BLER NACHREDE
PROZESS GEGEN SIGI MAURER WEGEN �BLER NACHREDE(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Vom Facebook-Account eines Bierlokalbetreibers wurden obszöne Nachrichten an die Grünen-Politikerin Sigrid Maurer geschickt. Deren Gegenwehr trug ihr einen Strafprozess ein.

Wien. Sein Bierlokal im achten Bezirk gehe nicht mehr so gut, klagt Betreiber L. „Bis zu dem Vorfall“ sei es bergauf, danach bergab gegangen. Besagter „Vorfall“ beschäftigt am Montag bereits zum zweiten Mal den Strafrichter.

L. tritt als Privatankläger auf. Rein optisch tut er dies ganz anders, als man in Ansehung des hohen Gerichts erwarten würde. Der Bierlokalboss trägt weiße Shorts, T-Shirt und Flip-Flops.
Als Beschuldigte muss sich die frühere Grünen-Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer der Verhandlung stellen. Ihr wird von L. üble Nachrede vorgeworfen.

Maurer (sie kandidiert erneut für den Nationalrat) hat im Mai vorigen Jahres grob obszöne Nachrichten via Facebook bekommen. Diese sind vom privaten Facebook-Account des Lokalchefs abgeschickt worden. Weil dies nicht strafbar ist, solange keine Veröffentlichung des obszönen Textes vorliegt, griff Maurer zur Selbsthilfe. Sie stellte die vulgären Worte auf Twitter. Und veröffentlichte auch den Namen des Bierlokalbetreibers. Plus Lokaladresse.

Danach habe es „Angriffe von erbosten Bürgern auf das Geschäft“ gegeben, erklärt nun der Rechtsvertreter von L., Adrian Eugen Hollaender. Kunden seien ausgeblieben. Vor allem: L. sagt, er sei es nicht gewesen. Ein anderer müsse sich an seinem PC zu schaffen gemacht haben. Dieser stehe immer offen zugänglich im Lokal. L.: „Mich würde auch interessieren, wer es war.“ Seine These: „Vielleicht wurde es inszeniert – in Auftrag gegeben.“ Jedenfalls hält L. an seiner Privatanklage wegen übler Nachrede fest. Schon einmal ist Sigrid Maurer verurteilt worden. Zu 3000 Euro Strafe. Zudem zu 4000 Euro Entschädigungszahlung an L.

Dagegen hat sie berufen. Das Oberlandesgericht (OLG) ordnete eine Prozesswiederholung an. Diesmal müsse mehr Geld fließen, meint Hollaender. Denn Maurer habe in der Zwischenzeit Geld gesammelt. Sie sei finanziell besser gestellt als früher.

Es handle sich um einen Rechtshilfe-Fonds, den der Verein Zara verwalte, erläutert die Ex-Mandatarin. Ja, sie habe dazu aufgerufen, für ihr Verfahren (und auch für andere Hass-im-Netz-Verfahren) zu spenden.
Zur Vorgeschichte: Sie gehe regelmäßig an dem Lokal vorbei. Davor stünden meist Bier trinkende Männer. Von einer damals dreiköpfigen Gruppe sei sie angepöbelt worden. Kurz danach habe sie die Facebook-Nachricht bekommen. Einer der drei vor dem Lokal stehenden Männer sei L. gewesen. Dies hat die Beschuldigte auch in der ersten Prozessrunde gesagt. Aber auch Neues gibt es: Anwalt Hollaender nimmt eine Erweiterung der Privatanklage vor. Er beantragt auch eine Verurteilung wegen Beleidigung. Denn Maurer habe den Bierwirt in sozialen Netzwerken, öffentlich einsehbar, auf wüste Weise bezeichnet (dies hatte damals mit einer hinteren Körperöffnung zu tun). Geht das? Lässt sich die Anklage einfach so ausweiten? Nein, meint Maurers Anwältin, Maria Windhager. Außerdem sei dies schon verjährt. Wie entgeht Maurer („Ich bekenne mich nicht schuldig“) einer Verurteilung? Durch Erbringen des Wahrheitsbeweises (dieser ist hinsichtlich übler Nachrede möglich). Windhager: „Es ist eine sehr schwierige Ausgangssituation für die Privatangeklagte. Aber Indizien liegen vor. Und die sprechen eindeutig für die Täterschaft des Verdächtigen.“ Auch das OLG hat unterstrichen, dass die obszöne Botschaft eben vom privaten Facebook-Account des Lokalchefs gekommen ist. Und diese fängt so an: „Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen . . .“

Während der Text am PC geschrieben worden ist, sei er, L., gerade vor dem Lokal gestanden und habe mit seiner Lebensgefährtin telefoniert. L.: „Es kann sich wer reinschleichen, wenn ich draußen bin.“ Vielleicht habe auch jemand die technische Möglichkeit, von außen (also ohne physische Anwesenheit) auf den PC zuzugreifen. Eine erste Zeugin bestätigt dies. Sie sagt, sie habe sich den Account von L. genauer angesehen.

Der neue Richter, Hartwig Handsur vom Straflandesgericht Wien, hört sich beide Seiten völlig unaufgeregt an. Ob er ein technisches Gutachten einholt, ist noch offen. Vorerst vertagt er den Prozess auf unbestimmte Zeit. Tag der Fortsetzung dürfte der 9. Oktober werden.
L. gibt bis zuletzt zu erkennen, dass er als Opfer wahrgenommen werden will: „Ich lasse jeden zum Computer. Jemand hat das schamlos ausgenutzt.“

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