BVT-Causa: Das Experiment „Justizpolizei“ wird beendet

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Themenbild: Kriminalbeamte(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die WKStA gibt nach über einem Jahr fünf Kriminalbeamte zurück. Gegen einen Beamten liegt eine Anzeige vor.

Wien. Es ist das Ende eines nicht offiziell ausgeschilderten Experiments. In den nächsten Tagen wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) fünf Kriminalbeamte „zurückgeben“. Diese waren ihr im März 2018 beigestellt und dort de facto organisatorisch eingegliedert worden. Man wolle eine „rasche Aufklärung“ der Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ermöglichen, begründete damals Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) die Aktion.

Auf Anfrage der „Presse“ teilten WKStA und Justizministerium nun mit: „Es gibt nun keine Veranlassung mehr dafür, diese Hilfeleistung weiter aufrechtzuerhalten.“ Sie werde im Einvernehmen mit dem Innenministerium beendet. Zeitgleich bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien, dass bei ihr eine private Anzeige gegen einen jener Kriminalbeamten, die für die WKStA tätig sind, liegt. Es geht um Missbrauch der Amtsgewalt und des Amtsgeheimnisses.

Ob es hier einen inoffiziellen Zusammenhang gibt? Das weiß man nicht, wie überhaupt viele Fragen zu dem „Polizei meets Staatsanwaltschaft“-Konstrukt offen sind: Hatte die WKStA die Dienstaufsicht über die Kriminalbeamten (sie waren ihr jedenfalls exklusiv berichtspflichtig und ihr gegenüber weisungsgebunden)? Haben sie weiter Waffen getragen? Waren es nur Beamte vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung oder auch von den Landeskriminalämtern? Zu all dem will man wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nichts sagen.
Dabei wären mehr Informationen nötig, um zu beurteilen, ob hier rechtliche Grenzen überschritten wurden. Denn zwar arbeiten Staatsanwaltschaft und Polizei sehr eng zusammen, aber eine Verschmelzung ginge dem Gesetz zu weit.


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