Aus Klimaschutzprotest Macron-Porträts abgehängt

APA/AFP
  • Drucken

Ein Gericht in Lyon sprach zwei Aktivisiten frei, die Bilder des Regierungschefs aus Amtsräumen gestohlen hatten.

Im Streit um das Abhängen von Porträts des französischen Präsidenten Emmanuel Macron durch Umweltschützer hat ein Gericht in Lyon zwei Aktivisten freigesprochen. Das Handeln der Angeklagten sei angesichts eines "Notstands" als "legitim" einzustufen, urteilte der Richter.

Die Angeklagten im Alter von 32 und 33 Jahren mussten sich vor Gericht wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verantworten. Sie hatten in Amtsräumen Porträts von Macron abgehängt, um auf die aus ihrer Sicht verfehlte Klimaschutzpolitik des Präsidenten aufmerksam zu machen. Der Richter urteilte nun, ihre Beweggründe stellten ein "legitimes Motiv" dar. Die Realität des Klimawandels beeinflusse "ernsthaft die Zukunft der Menschheit" und legitimiere "andere Formen der Partizipation" der Bürger "im Rahmen der Pflicht zur kritischen Wachsamkeit". Das Abhängen der Porträts störte nach Ansicht des Richters die öffentliche Ordnung nur "sehr mäßig".

Staatsanwalt forrderte Geldstrafe von 500 Euro

Ein Sprecher der Umweltorganisation ANV-COP21 lobte das Gerichtsurteil als "wichtiges Zeichen" und als "historische Entscheidung". Es sei ein Zeichen dafür, dass "Maßnahmen zivilen Ungehorsams angesichts der Klimakatastrophe legitim sind".

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Geldstrafe von 500 Euro gefordert. Der Diebstahl der Porträts löse nicht die Klimaprobleme, argumentierte Staatsanwältin Rozenn Huon.

Seit Februar sind aus französischen Rathäusern zahlreiche Exemplare des eingerahmten offiziellen Porträts des Präsidenten von Aktivisten in Aktionen "gewaltfreien zivilen Ungehorsams" abgehängt und gestohlen worden. Die Umweltschützer werfen Macron vor, auf internationalem Parkett zwar für den Klimaschutz zu werben, aber in Frankreich nichts dafür zu tun.

Experten geben den Kritikern Recht: Ein von Macron eingesetzter Klimarat kam im Juni zu dem Schluss, Frankreich werde die vom Präsidenten geforderte Klimaneutralität bis 2050 verfehlen, wenn die Regierung keine neuen Strategien entwickle.

Der erste "Abhänger"-Prozess fand Ende Mai im Osten Frankreichs statt. Ein Umweltaktivist wurde damals zu einer Geldstrafe von 250 Euro und fünf weitere zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zwei Wochen später sprach ein Straßburger Gericht drei Aktivisten frei, die kurzzeitig ein Macron-Porträt abgehängt hatten. Bis Ende September 2020 plant die französische Justiz mehrere weitere "Abhänger"-Prozesse.

(APA/AFP)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.