Irmgard Griss im Interview: OGH-Chefin sieht viel erreicht, aber noch nicht alles.
Die Presse: Besteht ein Reformbedarf im Schadenersatzrecht? Sie waren Mitglied jener Expertengruppe, die im Auftrag des Justizministeriums einen Entwurf ausgearbeitet hat.
Irmgard Griss: Wir haben im ABGB Bestimmungen, die gewisse Aspekte des Schadenersatzrechts regeln. Eine umfassende Regelung fehlt aber. Die praktisch sehr bedeutsame Gefährdungshaftung (z. B. für Autos, Eisenbahnen, Anm.) kommt im ABGB zum Beispiel überhaupt nicht vor. Wenn nun das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch die wesentlichen Lebensbereiche regeln soll, dann sollte auch ein so wichtiger Bereich wie die Gefährdungshaftung im ABGB geregelt sein. Für den Juristen, der eine Schadenersatzfrage zu lösen hat, ist das Problem im Regelfall gering. Denn es gibt eine reichhaltige Judikatur. Das entspricht aber nicht ganz der Vorstellung von Rechtssicherheit, die man eigentlich haben soll. Eine Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext sollte jedenfalls einen Hinweis darauf geben, wie eine Lösung aussieht. Und diesem Erfordernis kommt das Schadenersatzrecht in vielen Bereichen nicht nach.
Kritiker werfen dem Entwurf aber vor, die Rechtssicherheit zu gefährden, weil die Formulierungen zu offen seien, als dass man mit einem Blick sehen könnte, was Rechtens ist.
Griss: Das kann ein Gesetz nie leisten. Man bräuchte dazu kasuistische Lösungen bis ins Detail. Die beweglichen Formulierungen entspringen nur der Erkenntnis, dass gerade das Schadenersatzrecht eine Frage von Wertungen ist. Der Entwurf führt lediglich jene Kriterien an, die zu berücksichtigen sind, um zu einer Entscheidung zu kommen. Nichts anderes geschieht auch jetzt, wenn ein Gericht entscheidet. Warum soll die Rechtssicherheit geringer sein, wenn das Gesetz mehr als bisher sagt? Das verstehe ich nicht. Es wird offen gelegt, welche Überlegungen man anstellen muss, um zum Ergebnis zu kommen. Das ist ein Gewinn an Rechtssicherheit.
Wo drückt in der Justizverwaltung der Schuh am ärgsten?
Griss: Es ist der Mangel beim nichtrichterlichen Personal. Vor allem dort wurden in den letzten Jahren Stellen eingespart. Es gibt Gerichte, in denen es zu Verzögerungen kommt, weil die Sachen nicht rechtzeitig geschrieben werden, weil Schreibkräfte und Kanzleiangestellte fehlen. Es ist unzumutbar, wenn es bei einem Grundbuch Fristen von mehreren Monaten gibt, bis etwas erledigt wird.
Die Koalition will das Disziplinarverfahren in der Justiz verbessern. Sehen Sie da Probleme?
Griss: Bei einer Einrichtung wie der unabhängigen Gerichtsbarkeit ist es notwendig, dass die Selbstreinigungskraft funktioniert. Es gibt überall Schwachstellen, und da müssen Mechanismen bestehen, um sie zu beseitigen. Bei den Richtern und Richterinnen ist das die Disziplinargerichtsbarkeit. Da ist in den letzten Jahren sehr viel geschehen. In vielen Fällen hat man sich nicht gescheut, gegen Kolleginnen und Kollegen vorzugehen, die ihre Arbeit nicht so erfüllt haben oder erfüllen konnten, wie es notwendig gewesen wäre. Aber es gibt immer noch eine Verbesserungsmöglichkeit. Nur sind sich die Richter dieser Aufgabe voll bewusst.
Die Disziplinargerichtsbarkeit findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sollte sie öffentlich werden?
Griss: Das halte ich für sehr sensibel. Nehmen wir an, ein Richter bekommt eine Verwarnung und die würde öffentlich gemacht: In dem Moment wäre die Autorität des Richters beschädigt. Nach außen bekannt zu geben, wie in den einzelnen Fällen entschieden wurde, ist meines Erachtens mit der Stellung der Richter unvereinbar. Das erhöht natürlich die Anforderungen an die Disziplinargerichtsbarkeit noch weiter. Denn gerade wenn die öffentliche Kontrolle nicht zugelassen werden kann, weil ein höherrangiges Interesse da ist - und das ist die Autorität der Richter -, muss man auf der anderen Seite durch eine gut organisierte Disziplinargerichtsbarkeit, die sich nicht scheut, Probleme aufzugreifen, einen Ausgleich schaffen.