2260 Euro Strafe wegen zwei Schluck Wasser

Zwischen Vortest und eigentlichem Test müssen mindestens 15 Minuten vergehen, in denen die Testperson nichts zu sich nehmen darf
Zwischen Vortest und eigentlichem Test müssen mindestens 15 Minuten vergehen, in denen die Testperson nichts zu sich nehmen darfAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Autofahrer unter Alkoholverdacht, die zwischen Vortest und Alkomattest Anordnungen der Polizei nicht befolgen, können wegen Verweigerung des Tests streng bestraft werden.

Wien. Ein bis zwei Schluck Wasser kommen einen Vorarlberger Autofahrer teuer zu stehen: Er muss 2260 Euro Strafe zahlen, wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun bestätigt.

Der Mann war bei einer mutmaßlich alkoholisierten Fahrt erwischt worden. Ein Vortest ergab einen Alkoholgehalt seines Atem von 0,69mg pro Liter, verboten sind schon 0,25. Also forderten zwei Polizisten den Lenker zu einem Alkomattest auf.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.