Nuntius fragt: Wer soll Eisenstädter Bischof werden?

Nuntius fragt soll Eisenstaedter
Nuntius fragt soll Eisenstaedter(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der Papst-Botschafter startet im Burgenland das Verfahren für die Nachfolge von Bischof Iby. Amtsträger der Diözese werden nach geeigneten Kandidaten für den noch heuer vakant werdenden Bischofssitz befragt.

WIEN (d. n.). Die Furcht der Burgenländer war offenbar grundlos. Dort war in der katholischen Kirche zuletzt die Angst immer größer geworden, bei der Entscheidung über die Nachfolge Bischof Paul Ibys nicht einmal gehört zu werden. Jetzt hat der Botschafter des Papstes in Wien, der gebürtige Schweizer Erzbischof Peter Zurbriggen, eine Befragung im Burgenland gestartet.

Amtsträger der Diözese haben knapp vor oder nach Pfingsten einen eingeschriebenen, von ihm persönlich unterzeichneten Brief des Apostolischen Nuntius erhalten, in dem er bittet, einen oder mehrere geeignete Kandidaten für den noch heuer vakant werdenden Eisenstädter Bischofssitz zu nennen. Als Frist für die Rücksendung führt Zurbriggen zwei Wochen an. Er ist bei Bischofsernennungen gewissermaßen der Headhunter des Papstes und in der ersten, nun eröffneten Phase Herr des Verfahrens.

Die Befragung beweist zweierlei: Der neue Nuntius ist gewillt, ein ordnungsgemäßes Verfahren durchzuführen, ohne Abkürzungen (wie im Fall des verhinderten Bischofs Gerhard Maria Wagner Anfang 2009), das allen römischen Regeln genügt. Und Paul Iby hat beste Chancen, tatsächlich – wie von Benedikt XVI. erbeten – bis zum Ende des 50-Jahr-Jubiläums der Diözese im November aktiver Bischof zu bleiben.

Veto der Regierung?

Laut Kirchenrecht musste er mit Vollendung des 75. Lebensjahres im heurigen Jänner sein Rücktrittsgesuch an den Papst unterschreiben. Erst im Mai hatte Iby mit seinen Aussagen in einem „Presse“-Interview für verheiratete Priester und ein Überdenken der Weihe von Frauen für Aufsehen gesorgt.

Mittlerweile fordert die Laieninitiative mit Ex-Volksanwalt Herbert Kohlmaier an der Spitze die Regierung auf, bei Bischofsernennungen allenfalls ein Veto einzulegen. Ein Memorandum wurde Außenminister Michael Spindelegger übergeben. Bevor ein Diözesanbischof ernannt wird, ist der Vatikan verpflichtet, der Regierung den Namen zu nennen, „um zu erfahren, ob sie Gründe allgemein politischer Natur gegen die Ernennung geltend zu machen hat“, wie es im Konkordat heißt. Bisher war dies totes Recht.

Gleichzeitig startete Donnerstagabend die Reihe von „Donnerstagsgebeten“ in der 2000 eröffneten Donaucity-Kirche. Ziel laut Hans Peter Hurka, Sprecher von „Wir sind Kirche“: Kirchenreform sichtbar zu machen. An den Abenden (in Analogie zu den DDR-Montagsgebeten) wird gebetet, getanzt, diskutiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28. 5. 2010)

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