Richter darf nicht gegen Grasser twittern

Von Karl-Heinz Grasser hält der twitternde Richter wenig, wie er kundtat. Seine Ehefrau sollte später den Vorsitz in Grassers Prozess übernehmen.
Von Karl-Heinz Grasser hält der twitternde Richter wenig, wie er kundtat. Seine Ehefrau sollte später den Vorsitz in Grassers Prozess übernehmen. (c) APA/HERBERT NEUBAUER / APA-POOL (HERBERT NEUBAUER / APA-POOL)
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Weil er sich abfällig über Karl-Heinz Grasser und Sebastian Kurz äußerte, wurde ein Richter disziplinarrechtlich verurteilt.

Wien. Richter müssen sich laut ihrer Dienstordnung auch außerhalb der Arbeit so verhalten, dass das Vertrauen in ihren Berufsstand nicht gefährdet wird. Und dazu gehört es auch, sich bei Debatten im Internet zurückzuhalten, wie nun eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

In dem sozialen Netzwerk Twitter sind viele Journalisten und Politiker aktiv. Politische Diskussionen gehören zur Tagesordnung, gern werden sie auch polemisch geführt. Der Richter wollte auf Twitter dabei sein, sein (volljähriger) Sohn richtete ihm einen Account ein. Darauf thematisierte der Richter im Jahr 2015, dass die frühere Justizministerin Claudia Bandion-Ortner den Prozess gegen den einstigen Finanzminister Karl-Heinz Grasser leiten könnte.

„Sollte Bandion-Ortner der Prozess gegen Grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister“, twitterte der Richter. Ähnlich äußerte sich der Justizbedienstete, als er den Tweet eines Journalisten mit den Worten „Grasser wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen“ beantwortete.

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