Arbeitszeitrecht

Attraktiv mit flexiblen Arbeitszeitmodellen

Barbara Klinger ist Partnerin bei Schindler Rechtsanwälte und Leiterin der Arbeitsrechtspraxis.
Barbara Klinger ist Partnerin bei Schindler Rechtsanwälte und Leiterin der Arbeitsrechtspraxis. (c) beigestellt Schindler Attorneys
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Vier-Tage-Wochen, Gleitzeitmodelle, Homeoffice-Vereinbarungen etc. – es gibt viele Wege, um flexibel auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und -gebern einzugehen.

Das Arbeitszeitrecht, ein gewachsenes und mittlerweile sehr komplexes System, bietet nicht zuletzt durch die Einführung des Zwölf-Stunden-Tags verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und somit ein motivierendes und attraktives Modell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen. Auch kleinere und mittelgroße Unternehmen können von der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle profitieren.

Die Möglichkeiten der Flexibilisierung, die das Arbeitszeitgesetz bietet, können unterschiedlich genutzt werden. Dabei lässt sich auf die branchenbezogenen Bedürfnisse (Erreichbarkeit für Kunden, Fertigstellen von Projekten) sowie auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter (Work-Life-Balance, familienfreundlichere Arbeitszeitgestaltung) eingehen. Als Optionen bieten sich Gleitzeitmodelle, Vier-Tage-Wochen, Kombinationen davon, Homeoffice-Vereinbarungen und anderes mehr an.

Vier Tage die Woche, Gleitzeit, Homeoffice

Bei einer Vier-Tage-Woche kann eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden vereinbart werden, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird. In Wochen mit fünf Arbeitstagen ist die Normalarbeitszeit an den anderen Tagen zu reduzieren.

Bei einem Gleitzeitmodell können Arbeitnehmer wiederum innerhalb eines festzusetzenden zeitlichen Rahmens den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit frei wählen. Die Gleitzeitperiode bestimmt den Zeitrahmen, innerhalb dessen die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht überschritten werden darf.

Die Gleitzeitregelung ermöglicht somit die Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit. Im Rahmen der Gleitzeit entstehen Überstunden daher nur, soweit am Ende der Gleitzeitperiode ein Zeitguthaben besteht, das nicht in die nächste Periode übertragen werden kann, oder sofern die tägliche Normalarbeitszeit (zehn beziehungsweise zwölf Stunden) überschritten wird bzw. Arbeitsleistungen außerhalb des festgelegten Gleitzeitrahmens erbracht werden.

Seit Inkrafttreten der Arbeitszeitgesetz (AZG) Novelle 2018 darf die Tageshöchstarbeitszeit (entspricht der Normalarbeitszeit plus Überstunden) grundsätzlich zwölf Stunden betragen.

Homeoffice erspart die Anreise zum Arbeitsort, bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch mehr Flexibilität und kann die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben erleichtern.

Flexible Arbeitszeitmodelle sind entweder einzelvertraglich mit den Arbeitnehmern oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit den Belegschaftsvertretern zu vereinbaren.

Entscheidend für den Erfolg flexibler Arbeitszeitmodelle ist immer ein präzises Regelwerk, das, abgestimmt auf einen anzuwendenden Kollektivvertrag und die Bedürfnisse und Erfordernisse des Betriebs und der Arbeitnehmer, bestmögliche Lösungen findet.

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Über Schindler Attorneys

Anwälte für Wirtschaftsrecht. Schindler Attorneys ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit großer Erfahrung im internationalen Transaktionsbereich, in den Feldern Private Equity, Finanzierungen und Gesellschaftsrecht sowie mit einem starken Fokus im nationalen Arbeitsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht, IP/IT- Recht und Immobilienrecht. Schindler Attorneys betreut laufend zahlreiche nationale und internationale Klienten.

Im Arbeitsrecht bietet Schindler Attorneys eine umfassende Beratung und Vertretung – von der Vertragsgestaltung über die Projektbegleitung bis hin zum Trennungsmanagement. Die Umsetzung und Begleitung bei der Einführung von neuen Arbeitszeitmodellen ist einer der Schwerpunkte im nationalen Beratungsspektrum.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.09.2019)


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