Wie wahrt man für den Fall, dass auch Thomas Cook Österreich pleitegeht, seine Rechte?
Wien. Die Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook trifft auch Tausende Urlauber aus Österreich – auch all jene, die für die nächsten Tage, Wochen oder Monate gebucht haben. Noch hat Thomas Cook Austria (Neckermann Reisen) keinen Insolvenzantrag gestellt, die Entscheidung soll bis Mittwochabend fallen. Aber was können Kunden nun tun, um ihre Ansprüche zu wahren?
1 Ist die drohende Insolvenz eines Reiseveranstalters ein Stornogrund?
„Die (drohende) Insolvenz des Reiseveranstalters berechtigt nicht zum kostenfreien Storno“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Storniert man von sich aus, muss man die Stornogebühren zahlen. Und Vorsicht: Kolportiert wird, dass Thomas Cook via Rundschreiben an Vertriebspartner die Stornierung aller Buchungen angekündigt habe, „die bis 26. 9. 2019 noch Options-Status haben“. Und dass es eine Empfehlung des Abwicklers Allianz Partners (AWP) gebe, Pauschalreisen mit Anreisen bis inklusive Montag, 30. 9. 2019, nicht anzutreten und stattdessen das Geld zurückzuverlangen. Dieses Rundschreiben gibt es tatsächlich. „Es gilt aber derzeit nur für Deutschland“, sagt eine AWP-Sprecherin auf „Presse“-Anfrage. Wer in Österreich gebucht hat, ist davon nicht betroffen.