Neos und Grüne als Spendenkaiser

ÖVP und FPÖ meldeten keine einzige Spende über 2500 Euro. Diskussion über Wahlkampf der Gewerkschafter für die SPÖ – handelt es sich dabei um eine unzulässige Spende?

Wien. Die neuen Transparenzregeln schrecken Spender offensichtlich ab. Seit 9. Juli müssen die Parteien Spenden über 2500 Euro sofort dem Rechnungshof melden, der das auf seiner Homepage veröffentlicht. Nur: Die ÖVP, in den vergangenen Jahren Empfänger zahlreicher Großspenden, hat seit damals ebenso wie FPÖ und Liste Jetzt keine einzige Spende gemeldet. Bei der SPÖ ist es eine einzige Spende über 3000 Euro, die an die Gemeindeorganisation in Velden ging.

Lediglich die Gönner von Neos und Grünen lassen sich von der neuen Regel nicht abschrecken. Die Neos haben knapp vor Inkrafttreten des Gesetzes, das die zulässige Spendenhöhe auf 7500 Euro pro Spender und 750.000 Euro pro Partei und Jahr beschränkt hat, noch rasch eine Großspende in der Höhe von 300.000 Euro von ihrem Förderer Hans Peter Haselsteiner erhalten. Seit 9. Juli flossen weitere 92.500 Euro auf das Konto der Pinken. Zu den Spendern gehörte unter anderen die scheidende Abgeordnete Irmgard Griss mit 5000 Euro. Die Grünen erhielten 30.400 Euro von ihren Gönnern. Auf weitere 3500 Euro verzichteten sie: Die Spende des Bankers Wilhelm Hemetsberger, der in die Affäre um den früheren Wiener Gemeinderat Christoph Chorherr verwickelt ist, wurde zurücküberwiesen.

Wahlkampf als Spende?

Indessen ist eine Diskussion über den Wahlkampf der Gewerkschafter für die SPÖ entbrannt. Der Verein GewerkschafterInnen in der SPÖ wendet dafür rund 300.000 Euro auf. Dies sei als Sachspende für die Partei zu werten, meint der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. Parteispenden sind aber seit der von der SPÖ selbst initiierten Gesetzesänderung Anfang Juli auf 7500 Euro beschränkt, darüber hinausgehende Beträge sind an den Rechnungshof zu überweisen.

Die SPÖ widerspricht: Die „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ seien „Teil der Parteienfamilie“, so Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. Somit seien Zuwendungen von dieser Seite nicht als Spende zu bewerten. Offen ist für die SPÖ nur die Frage, ob diese Kosten in die Wahlkampfkostenobergrenze einzuberechnen sind. 2017 hat die SPÖ das nicht gemacht, der Rechnungshof hat dies beanstandet. Nun entscheidet der Unabhängige Parteientransparenz-Senat im Kanzleramt. An dessen Urteil werde man sich auch für 2019 halten.

Hintergrund der Diskussion: Bis 2012 war die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) eine offizielle Vorfeldorganisation der SPÖ. Mit dem damals beschlossenen Transparenzgesetz, nach dem die FSG im Rechenschaftsbericht der Partei hätte aufscheinen müssen, kappte man die Verbindung, gründete aber den Verein als neues Bindeglied. Die Zuwendungen von FSG an den Verein sind übrigens keine Spende, sondern Mitgliedsbeitrag.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2019)

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